Hallo,
Hier meine abstrakte Frage. Wieso kann eigentlich eine Privatperson keine Rechnung ausschreiben, wenn sie jemandem etwas verkauft hat, der freiberuflich ist? Beispiel - jemand kauft von einer Privatperson etwas, dass er für seine Freiberuflichkeit braucht. Da er dies steuerlich geltend machen will (Geld ausgegeben ist schließlich Geld ausgegeben, denkt er sich), bräuchte er doch von der Privatperson eine Art Rechnung wo drauf steht „ich habe dann und dann das und das für soundsoviel an… verkauft“.
Oder denke ich da falsch? Hat eine Privatperson da einen Schaden von, soetwas auszustellen? Oder nutzt dem Freiberuflichen diese „Rechnung“ nichts?
Andererseits existiert doch laut den Kontoauszügen der Beweis, dass das Geld für „das und das“ ausgegeben wurde???
Ich verstehe das mit den Rechnungen irgendwie nicht… Für mich ist es bisher ein „Blatt Papier“ gewesen, auf dem halt ein Kauf/Verkauf und eine Summe vermerkt ist. Andererseits „sträubt“ sich eine Privatperson so ein „Blatt Papier“ auszugeben. Hab ich da was übersehen???
lg und danke
Kerstin
Hier meine abstrakte Frage. Wieso kann eigentlich eine
Privatperson keine Rechnung ausschreiben, wenn sie jemandem
Natürlich kann sie das, wobei ich das Ganze in Deinem Beispiel eher als Kaufvertrag und nicht als Rechnung bezeichnen würde. Ein privater Verkäufer kann keine Mehrwertsteuer ausweisen.
„sträubt“ sich eine Privatperson so ein „Blatt Papier“
auszugeben. Hab ich da was übersehen???
Die Privatperson fürchtet wahrscheinlich, den Erlös versteuern zu müssen, wenn sie ein Stück Papier unterschreibt. Meines wissens ist so ein verkauf aber nicht steuerpflichtig, mal sehen, was die Experten dazu sagen.
Hallo Kerstin,
die Frage, ob man eine Rechnung, Quittung oder sonstwas ausstellt ist nicht so kompliziert, wie gemeinhin angenommen.
Uns Nordlicht hat bereits erwähnt, dass oftmals eine Besorgnis besteht, Einnahmen aus den Verkäufen steuerlich berücksichtigen zu müssen. Wenn es sich um steuerpflichtige Veräußerungen handelt, ist es auch so. Wenn eine Mutter oder ein Vater eine gebrauchte Jeans, die das eigene Kind schon fast zwei Jahre (dieses Beispielkind wächst sehr langsam) getragen hat, veräußert, ist dies steuerfrei. Es spricht auch nichts dagegen, eine Quittung über den Erhalt der Zahlung auszustellen. Im Übrigen würde ich auch eine Quittung verlangen, wenn ich etwas bezahle - das mache ich sogar im Supermarkt.
Wenn man „Rechnung“ darüber schreibt, und das wird hier sicherlich die Frage sein, sollte man als Privatperson darauf achten, dass - anders als es der Beispielfreiberufler evtl. meint - keine Begrifflichkeiten wie Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auftauchen sollten. (Ich gehe hier von einem tatsächlichen privaten Vorgang ohne irgendeine geartete Unternehmereigenschaft des Verkäufers aus.)
Eventuell möchte der Freiberufler eine Rechnung haben, weil er meint, er könne von was auch immer er da gekauft hat, die Vorsteuer abziehen. Hier täte er im vorigen Beispiel irren.
Anders ist der Fall übrigens, wenn man nur denkt, es sei steuerfrei und in Wirklichkeit ist es sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich ein beachtlicher Vorgang. Zu denken wäre da an diverse Auktionshausteilnehmer, die ausschließlich privat veräußern und das einhundertmal am Tag.
Hilft das Geschwafel?
Es grüßt
Berta
Hallo Berta
Danke für deine Antwort.
Aha, also hat sich der Freiberufler wohl nur verdrückt ausgekehrt. Er meinte eigentlich sowas wie eine Quittung über den ausgegebenen Betrag. Mit Steuer, Vorsteuer, Mehrwert, Nachsteuer… weiß der Fuchs… hatte er nix am Hut.
Grundsätzlich kann er aber doch Ausgaben, die er hatte (z.B. auch über ebay etwas Gebrauchtes gekauft und für das Geschäft verwendet) als Ausgabe geltend machen, oder?
lg
Kerstin
Hallo Kerstin,
wie Berta schon schrieb, kann der Geschäftsmann, der eine Rechnung oder Quittung von einem Privatmann für den Kauf einer Sache bekommt, nicht umsatzsteuerlich (Vorsteuer!) verwenden.
Aber als Ausgabe für Warenbezug kann er diese Privatrechnung/Quittung natürlich in seine Buchhaltung nehmen, was seinen Gewinn schmälert.
Den Unterschied Quittung/Rechnung sehe ich persönlich (mag falsch sein) übrigens so, dass eine Quitung nur bei Bezahlung in bar geschrieben wird:
„A bestätigt, von B für Sache X den Betrag von Y bar erhalten zu haben.“
Während eine Rechnung dann geschrieben wird, wenn die Zahlung nicht sofort in bar erfolgte sondern per Banküberweisung:
„Sehr geehrter B, bitte überweisen Sie wie vereinbart für die Sache X den Betrag von Y innerhalb von Z Tagen auf mein Bankkonto 12345678, BLZ 777777777.
M.f.G.
A.“
Gruß
BT
Hallo Kerstin,
auch dieser Punkt ist recht simpel geregelt:
„Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb (des Freiberufslers) veranlasst sind.“ (§ 4 Abs. 4 EStG)
Wenn ein Freiberufler bei einem Auktionshaus etwas für seinen Betrieb ersteigert, kann er die Aufwendungen dafür - innerhalb der gesetzlichen Regelungen - entsprechend ansetzen.
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Freiberufler Arzt bestellt ein gebrauchtes Buch über die Mukoviszidose: Betriebsausgabe.
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Freiberufler Arzt ersteigert eine gebrauchte Kinderhose: in der Regel keine betriebliche Veranlassung, daher keine Betriebsausgabe.
Es grüßt
Berta
Begriffe Quittung vs. Rechnung
Hi !
Den Unterschied Quittung/Rechnung sehe ich persönlich (mag
falsch sein) übrigens so, dass eine Quitung nur bei Bezahlung
in bar geschrieben wird:
Umgangssprachlich dürfte diese Sichtweise auch zutreffend sein.
Juristisch findet sich der Begriff der Quittung in §§ 368 ff BGB und ist das „Empfangsbekenntnis“ für eine Leistung (also auf beiden Seiten). So ist auch die Unterschrift auf einem Lieferschein für den Erhalt der Ware als Quittung anzusehen.
Eine Rechnung ist dagegen eine gegliederte Aufstellung über eine Geldforderung als Entgelt für eine Warenlieferung oder sonstige Leistung (vgl. Palandt § 284 Rz. 28). Das Umsatzsteuergesetz kennt dann in seinem § 14 auch noch eine lange Aufzählung, welche Angaben in dieser Rechnung enthalten sein müssen. Solche Pflichtangaben sind aber auch noch über weitere Gesetze verteilt.
BARUL76
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