Steuererklärung Sonderausgaben Zl. 71 LV u. RV

Hallo zusammen,
angenommen jemand hat als Angestellter ein Jahreseinkommen von rd. 85.0000.- brutto. Er hat 2006 insgesamt rd. 6.800.- Euro in eine Lebensversicherung und Rentenversicherung (beide vor 2005 gestartet, jeweils mit Kapitalwahlrecht) eingezahlt. Frage: Lohnt es sich bei den Sonderausgaben die genannten 6.800.- in Zeile 71 der Einkommenssteuererklärung anzugeben oder ist er sowieso über irgendwelchen Grenzen, wo es nichts mehr abzusetzen gibt?
Anmerkung es werden steuerlich noch zwei Immobilien abgeschrieben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt damit bei rd. 65.000.- Euro.
Danke für eure Tipps.

Hi,

meist wirken sich bei Angestellten solche Lebensversicherungsbeiträge nicht mehr aus. Es schadet aber nichts, wenn man sie einträgt.

Will man es vorab genau wissen, sollte man sich ein PCProgramm zur Erstellung der Steuererklärung gönnen. Ich empfehle da immer die Steuersparerklärung der Akkademischen Steuergemeinschaft.

http://www.amazon.de/Akademische-Arbeitsgemeinschaft…

mehr Infos unter
http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=-1&softlin…
(aber dort offensichtlich teurer)

Schöne Grüße
C.