[EÜR] Anlage Anlageverzeichnis

Hallo,

angenommen jemand betreibt ein Gewerbe und ist zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet und aufgefordert worden ein Anlagenverzeichnis zu erstellen.

Zur Anlage EÜR gibt es offenbar eine weitere Anlage „Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR“. Ist dies das gefordert Anlagenverzeichnis und wenn ja, wie ist es auszufüllen bzw. muss noch ein weiteres Anlagenverzeichnis geführt werden, in dem die Einzelposten verzeichnet sind?

Danke und Gruß, Rudolf

Zur Anlage EÜR gibt es offenbar eine weitere Anlage
„Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR“.

Diese beiden Formulare hängen zusammen. Wenn Du das Anlagenverzeichnis richtig ausfüllst wird der Jahres-Afa Wert automatisch übernommen.

Ist dies das gefordert Anlagenverzeichnis und wenn ja,
wie ist es auszufüllen

Welche Anlagegüter sind enn vorhanden ?

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Was meinst Du denn damit, dass der Jahres-Afa Wert automatisch übernommen wird?

Als Anlagegüter sind neben zwei Notebooks und einem Geschäftswagen nur einige GWGs vorhanden. In das Anlagenverzeichnis würden dann nur die GWGs aufgenommen werden, die ich nach 05/2006 gekauft wurden und die netto mehr als 60 Euro gekostet haben, ist das richtig?

Danke und Gruß,

Rudolf

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