ESt, Anlage KAP, Werbungskosten?

Hallo zusammen!

Wo (Zeile/Feld) in der Anlage KAP trägt man so was wie
Fachliteratur zu Aktien, Börsenbriefe und Kosten für ähnliches Infomaterial ein?

Gruß JoKu

Rückseite Zeile 45 bis 52

Gruß
Jörg

Rückseite Zeile 45 bis 52

Na, so weit war ich auch schon.
Da hat man dann ja immer noch eine nette Auswahl. ;-(

Aber wohn denn nun wirklich?
45, 46, 49 oder 50?

Gruß
JoKu

Das hängt damit zusammen womit die zusammenhängen. Werbungskostne zum Sparbuch trägt man in 45 weil Erträge in 4, Werbungskosten zu Aktien trägt man in 46 weil Erträge in 20.

Jörg

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Das hängt damit zusammen womit die zusammenhängen.
Werbungskostne zum Sparbuch trägt man in 45 weil Erträge in 4,
Werbungskosten zu Aktien trägt man in 46 weil Erträge in 20.

Jörg

Danke für die Info!
Dann werde ich mal grübeln, wie das Ganze aufzuteilen ist.

Gruß JoKu

Und Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, die sind dann auch nur hälftig abzugsfähig. Man trägt die vollen Beträge ein, das Finanzamt kürzt automatisch. Nur für den Fall, dass man sich später wundert, wenn die WK nicht in voller Höhe im Steuerbescheid auftauchen.

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Und Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen,
die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, die sind dann auch
nur hälftig abzugsfähig.

Tja, so was hatte ich schon vermutet. :smile:
Dake aber für diese explizite Aufklärung!

Gruß JoKu