sorry bin in dem Themenumfeld Greenhorn, vielleicht kann jemand helfen.
Ein Ehepaar trennt sich (einvernehmlich), bisher gemeinsam veranlagt und keine Gütertrennung. A ist angestellt, B freelancer. Scheidung steht nicht zur Debatte.
Nun trennt man sich. B zieht in eine andere Region mit 1. Wohnsitz.
Ab wann gilt nun eine neue Steuerklasse für A? Bereits in dem Jahr der Trennung? Im 1. Kalenderjahr danach oder erst bei Scheidung?
Welches FA ist für wen ab wann zuständig.
Müssen beide nun (noch) gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben oder getrennt?
Wenn die Trennung nun nicht so einvernehmlich wäre und A und B nicht kooperieren bzgl. Unterlagen / Belegen aus gemeinsamer Zeit, wer muß dann was angeben?
Was würde im whorst case Fall passieren, wenn ein Teil sich weigert Unterlagen zur Verfügung zu stellen?
Wo kann man sich zu dem Thema mögl. kompakt einlesen - ohne ewig alles durch zu googeln und dann doch nur eher Einzelfälle zu finden.
Ganz herzlichen Dank an jeden, der hier etwas helfen kann.
Ab wann gilt nun eine neue Steuerklasse für A? Bereits in dem Jahr der Trennung?
Wenn er will sofort, ansonsten ab dem nächsten Kalenderjahr.
Welches FA ist für wen ab wann zuständig.
Die beiden Wohnsitzfinanzämter.
Müssen beide nun (noch) gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben oder getrennt?
Für das laufende Jahr können beide eine gemeinsame Erklärung abgeben. Getrennte Erklärungen sind notwendig für das Jahr, indem die beiden nicht mehr zusammen gelebt haben.
Wenn die Trennung nun nicht so einvernehmlich wäre und A und B nicht kooperieren
bzgl. Unterlagen / Belegen aus gemeinsamer Zeit, wer muß dann was angeben?
Das Stichwort war „gemeinsam“. Wenn das nicht funktioniert gibt jeder seine Steuererklärung ab (getrennte Veranlagung) und ist dann für seine Unterlagen verantwortlich.
Was würde im whorst case Fall passieren, wenn ein Teil sich
weigert Unterlagen zur Verfügung zu stellen?
Getrennte Veranlagung.
Wo kann man sich zu dem Thema mögl. kompakt einlesen - ohne
Es gibt massenhaft Steuerratgeber, sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form. Es kann nicht allzu schwer sein, einen zu finden.