Wen man 2002 eine Eigentumswohung gekauft hat und diese bis 2007 selbst genutzt hat, dann 2008 diese in eine Ferienwohnung umwandelt und zur Umsatzsteuerveranlagung optiert (als Kleinunternehmer), kann man dann die damals für die Wohnung gezahlte MwSt. als Vorsteuer noch geltend machen?
Oder wäre es besser die Vermietung als Kleinunternehmer ohne UmsatzSt-Veranlagung laufen zu lassen, da man ja i.d.R. unter der Einkommensgrenze ist?
Denke das ist eine interessante und schwierige Thematik.
Vielen Dank für jeden Kommmentar.
Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges richtet sich nach § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG).
In dem geschilderten Fall war der Käufer im Zeitpunkt des Erwerbs offenbar kein Unternehmer im Sinne des § 2 Absatz 1 UStG. War er dennoch Unternehmer, dann hat er die Wohnung zumindest nicht für sein Unternehmen erworben, denn eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung kann kein umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen sein (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Hier ist Abschnitt 214 Absatz 7 Umsatzsteuerrichtlinie 2005 einschlägig:
„§ 15a UStG ist nicht anzuwenden, wenn Wirtschaftsgüter von einem Nichtunternehmer erworben oder von einem Unternehmer im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung seinem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet wurden (vgl. Abschnitt 192 Absatz 21 Nr. 2), auch wenn diese Wirtschaftsgüter später für unternehmerische Zwecke verwendet werden (vgl. EuGH-Urteil vom 11.7.1991 – HFR 1991 S. 730 ) Dies gilt auch, wenn nichtunternehmerisch genutzte Gebäudeteile als separater Gegenstand beim Leistungsbezug dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet und später unternehmerisch genutzt werden (z. B. bei Umwandlung bisheriger Wohnräume in Büroräume).“
Im Ergebnis ist eine Berichtigung (=Erstattung) der beim Erwerb gezahlten Vorsteuer in dem geschilderten Fall nicht möglich.
Gruß Ranschke
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