Hallo,
ich habe hier mal eine allgemeine Frage zur Doppelbesteuerung. Angenommen A ist Arbeitnehmer in einem EU Land (Schweden) und hat ein Gewerbe angemeldet in einem anderen EU Land (Deutschland). Dies ist prinzipiell nach dem Doppelbesterungsabkommen der beiden Länder möglich richtig?
Meine Frage ist - wie läuft nun die Komkmunikation hier zwischen den beiden Ländern? Muss A als Steuerentrichter etwas besonderes beachten bei seiner Steuerabgabe oder tauschen sich die beiden Länder automatisch über seine jeweiligen Einkünfte aus?
Ist solch ein Szenario generell überhaupt empfehlenswert oder führt es zwangsläufig immer zu einer erhöhten Steuerlast?
MfG,
Jogger13
Hi Jogger,
per se ist Doppelbesteuerung grundsätzlich etwas, das aus Steuerpflichtigensicht nicht gewollt ist. Sie kann entstehen, wenn wie in deinem Beispiel Einkünfte in verschiedenen Ländern erwirtschaftet werden und beide Länder nach ihren jeweiligen Steuergesetzen hieran ein Besteuerungsrecht hätten.
Die Doppelbesteuerungsabkommen dienen der Vermeidung der doppelten Besteuerung, denn auch als Steuerernter hat man erkannt, dass es reichen kann und fairer ist, wenn nur ein Land besteuert.
In den Doppelbesteuerungsabkommen einigen sich die jeweiligen beiden Abkommensstaaten darüber, wem für welche Einkünfte das Besteuerungsrecht zugewiesen wird und wie das andere Land diese im anderen Land besteuerten Einkünfte sowie die dort entrichtete Steuer berücksichtigt.
Der Steuerpflichtige erklärt in dem jeweiligen Staat die jeweils dort der Besteuerung unterliegenden Einkünfte.
Diese Erklärung ist etwas untechnisch, dafür aber hoffentlich verständlich.
Es grüßt
Berta
Hallo Berta,
danke fuer deine Ausfuehrungen! Wenn ich dich richtig verstehe ist es also legitim ein Gewerbe in Deutschland weiter zu fuehren wenn man im Ausland eine neue Anstellung gefunden haben? Im geschilderten Fall wuerde A also seine Steuererklaerung fuer sein Gewerbe in D abgeben waehrend seine Lohnversteuerung in Schweden erfolgt?
Der entsprechende Steuerausgleich wird dann automatisch von den Finanzbehoerden uebernommen?
Danke!
jogger13
Progressionsvorbehalt
Hi,
Wenn ich dich richtig verstehe
ist es also legitim ein Gewerbe in Deutschland weiter zu
fuehren wenn man im Ausland eine neue Anstellung gefunden
haben?
ja, natürlich
Im geschilderten Fall wuerde A also seine
Steuererklaerung fuer sein Gewerbe in D abgeben waehrend seine
Lohnversteuerung in Schweden erfolgt?
ja, aber die Einkünfte, die man im jeweils anderen Land erzielt hat, muss man auch jeweils angeben. In Deutschland werden die Lohneinkünfte aus Schweden als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt, d.h. sie wirken sich auf die Höhe des Steuersatzes, der auf die gewerblichen Einkünfte anzuwenden ist, aus.
http://www.fondsvermittlung24.de/progressionsvorbeha…
Der entsprechende Steuerausgleich wird dann automatisch von
den Finanzbehoerden uebernommen?
nein, ein automatischer Datenausgleich findet nicht statt. Unter befreundeten Ländern gibt es ab und zu Kontrollmitteilungen.
Hier muss der Bürger zusätzlich in seiner deutschen Steuererklärung nachweisen, dass er den schwedischen Lohn in Schweden versteuert hat (§ 50d Abs. 8 EStG).
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
Schöne Grüße
C.
Ich darf mal anmerken, dass man solche Fragen nicht in einem Forum beantwortet bekommt auch wenn es sich hier natürlich nur um einen fiktiven Sachverhalt handelt 
Hier ist die Rege von ausl. Einkünfte, von Doppelbesteuerungsabkommen, dabei weiß man nicht mal, wo denn die Person später ihren Wohnsitz hat. Es kann auch sein, dass garkein Fall für ein DBA vorliegt und die Person hier beschränkt steuerpflichtig ist.