Ist die Erhebung einer Vermögenssteuer nach Buchhaltungsregeln eine Besteuerung von bereits
besteuertem Einkommen und deshalb zu unterlassen?
In Deutschland zum Beispiel – dem Steuerparadies für die Reichen – wird keine Vermögenssteuer mehr
erhoben. Dafür wurde die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte erhöht.
Ist die Erhebung einer Vermögenssteuer nach Buchhaltungsregeln
eine Besteuerung von bereits
besteuertem Einkommen und deshalb zu unterlassen?
Was hat das mit den Regeln der Buchhaltung zu tun? Buchhalter erfüllen gesetzliche Anforderungen - sie schaffen keine.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögensteuer nicht per se für verfassungswidrig erklärt, nur die damalige Vorgehensweise - insbesondere die zu niedrige Besteuerung von Immobilien - ist verfassungswidrig.
In Deutschland zum Beispiel – dem Steuerparadies für die
Reichen – wird keine Vermögenssteuer mehr
erhoben. Dafür wurde die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte
erhöht.
Steuerparadies Deutschland - war da nicht was mit Liechtenstein?
Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, die Anhebung der Umsatzsteuer war 2006. Einen Zusammenhang sehe ich da nicht unbedingt.
Ist die Erhebung einer Vermögenssteuer nach Buchhaltungsregeln
eine Besteuerung von bereits
besteuertem Einkommen und deshalb zu unterlassen?
das ist etwas, das immer wieder grundsätzlich gegen die Vermögensteuer vorgetragen wird. Man kommt mit dieser Argumentation aber leicht ins Absurde, wenn man bedenkt, dass das mit der USt und allen Verbrauchsteuern auch nicht anders aussieht: Der Verbraucher erwirbt irgendwelche Dinge oder Leistungen üblicherweise auch mit Geld, das er aus versteuertem Einkommen hat…
Wie ist das in andern Ländern geregelt?
Wenn man mal Länder mit hoch entwickelten Steuersystemen anschaut, findet man bloß extrem selten welche, die Betriebsvermögen besteuern, das sich nicht im Eigentum natürlicher Personen befindet: Die CH und einige Staaten in den USA, damit hat sichs schon weitgehend. Wobei beide in der Gesamtsteuerbelastung deutlich unterhalb von D liegen.
Vermögensteuer beschränkt auf das Vermögen natürlicher Personen findet man ein kleines bisschen häufiger, üblich ist die Verbindung hoher Freibeträge mit relativ hohen Steuersätzen im oberen Bereich. Solche Systeme gibts z.B. in Finnland, Frankreich, Luxemburg, Schweden und Spanien.
Bei den relativ frisch zu Steuersystemen im Sinn kapitalistischer Marktwirtschaft gelangten früheren RGW-Ländern ist die Vermögensteuer so gut wie unbekannt, genauso wie die Unzahl von Steuern, die es z.B. in D bloß noch gibt, weil sie irgendwann früher irgendwelche Bedeutung hatten (Schankerlaubnissteuer, Vergnügungssteuer und dergleichen). Das mag damit zu tun haben, dass dort in den 1990er Jahren unabhängig von Traditionen und historisch Gewachsenem Steuersysteme sozusagen „theoretisch sauber“ neu entwickelt worden sind und auf diese Weise ohne oder mit bloß sehr wenigem „historischem Ballast“ auskommen.
In Deutschland zum Beispiel – dem Steuerparadies für die
Reichen – wird keine Vermögenssteuer mehr
erhoben. Dafür wurde die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte
erhöht.
Wie ist das in andern Ländern geregelt?
In Österreich liegt der Normalsteuersatz bei der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) seit 1984 bei 20% (davor 18%). Die Vermögenssteuer ist seit 1994 abgeschafft.
Weder ist die Abschaffung der Vermögenssteuer ein Indiz für ein Steuerparadies noch ist die Umsatzsteuer in Deutschland außergewöhnlich hoch.
Grüße, Peter
Was hat das mit den Regeln der Buchhaltung zu tun? Buchhalter
erfüllen gesetzliche Anforderungen - sie schaffen keine.
Wenn nach Buchhaltungsregeln festgestellt würde, was Einkommen ist, könnte man in
diesem Bereich die Politik heraushalten bzw. auf die Bestimmung des Steuerfusses
beschränken …
Steuerparadies Deutschland: Dieses Land hat in Europa den tiefsten Grenzwert …
das ist etwas, das immer wieder grundsätzlich gegen die
Vermögensteuer vorgetragen wird. Man kommt mit dieser
Argumentation aber leicht ins Absurde, wenn man bedenkt, dass
das mit der USt und allen Verbrauchsteuern auch nicht anders
aussieht: Der Verbraucher erwirbt irgendwelche Dinge oder
Die Mehrwertsteuer gehört selbstverständlich abgeschafft; mit einer Besteuerung nach
Leistungsfähigkeit hat diese nun gar nichts zu tun.
Die Mehrwertsteuer gehört selbstverständlich abgeschafft; mit
einer Besteuerung nach
Leistungsfähigkeit hat diese nun gar nichts zu tun.
Soso, mir war bisher nicht so klar, wie einfach das ist. Ich würde jedoch andersherum anfangen. Erst aus der EU austreten, den Euro zurücktauschen und dann geht das auch mit der Abschaffung der Umsatzsteuer. All das, was mit der Umsatzsteuer (gegen)finanziert war, einfach auf 0 kürzen und fertig.
Eine relativ tiefe Mehrwertsteuer ist sicher kein Indiz für
ein Steuerparadies; sie trifft so
oder so die Armen …
Ohne hier hochwissenschaftliche Zahlen zu liefern, dass können andere besser, erwähne ich jedoch, dass die „Armen“, wie du sie nennst in der Regel eher geringer konsumieren. Zumindest konsumieren sie weniger Güter, die mit dem regulären Steuersatz von 19 % besteuert werden. Die „Armen“ haben Ausgaben für Wohnen (steuerfrei) und Lebensmittel (ermäßigter Steuersatz 7 %) und im Verhältnis zu ihren finanziellen Mitteln lediglich wenige Teile Kleidung und übrige Güter (regulärer Steuersatz 19 %).
Die Mehrwertsteuer gehört selbstverständlich abgeschafft
das ist so eine Sache. Sie bewegt sich halt zwischen den Extremen: Dem einen, das eine grundsätzlich allokationsneutrale Besteuerung fordert, um dem Problem entgegenzuwirken, dass die Volkswirtschaften in Industriestaaten üblicherweise weit unter ihrer Kapazität arbeiten - und dem anderen, das eine Besteuerung ausschließlich des Einkommens fordert, und das konsequent angewendet zumindest bei gleich hohen Staatsausgaben katastrophale Folgen hätte. Die einzige vollkommen allokationsneutrale Steuer wäre eine Kopfsteuer, die allerdings auch zu ziemlich bizarren Konsequenzen führte. Die USt liegt irgendwo zwischen diesen Extremen: Sie ist, zumindest in ihrer augenblicklichen Ausgestaltung mit Befreiungen und Ermäßigungen, mit viel weniger Härten verbunden als eine Kopfsteuer, gleichzeitig wirkt sie sich weniger bremsend auf das wirtschaftliche Geschehen aus als jede, selbst eine strikt lineare Ertragsbesteuerung das tut.
Eine Abschaffung der USt wäre mit so schweren Eingriffen in das wohl größere Problem, nämlich die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte, verbunden, dass man unter diesen Umständen fast jede Steuer ganz gut ertragen könnte. Exempel dafür, dass man bei insgesamt erträglicher Steuerlast mit fast jedem Steuersystem zurechtkommen kann, lassen sich in Ländern betrachten, die unübliche Quellen haben, aus denen sie schöpfen können, wie Norwegen mit dem Öl und die CH als auch nach dem Ende des kalten Krieges noch sehr wichtiger neutraler Bankplatz: Bei beiden kommt noch eine gewisse bäuerliche Tradition mit entsprechend etwas weniger bizarrer Ausgabenpolitik dazu, ferner relativ wenig teure Armeen.
Aber als Modelle können solche besonderen Situationen nicht gut dienen.
Schöne Grüße
MM
einstweilen ganz zufrieden mit der Besteuerung seines privaten Konsums, die die Möglichkeit schafft, dass von einer Gehaltserhöhung wenigstens ein kleines Teilchen von dem, was sie kostet, auch ankommt