Pflegeversicherung - Änderung des Beitragssatzes

Hallo,

angenommen, bei der Gehaltsabrechnung wurde übersehen, dass der AN Vater wurde und es wurde für das restliche Jahr weiterhin der höhere Beitragssatz (der Kinderlosen) für die Pflegeversicherung abgeführt.

Erhält der AN die zuviel gezahlten Beiträge beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück (ähnlich wie die Lohnsteuer) oder muss er die Beiträge beim AG einfordern?

Gruß, Anna.

Servus,

der Nachweis wirkt sich nur dann rückwirkend aus, wenn er spätestens drei Monate nach Geburt des Kindes vorgelegt wird - dann wirkt er vom Monat der Geburt an. In allen anderen Fällen wirkt er bloß von dem Monat an, in dem er vorgelegt wird.

Grundsätzlich sind Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialversicherung nicht Gegenstand der Veranlagung zur Einkommensteuer: Nachträgliche Änderungen gibts da in der Regel bloß im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen (von einigen Spezialfällen abgesehen).

Schöne Grüße

MM