Einkommensteuerbescheid 2007

Wenn jetzt jemand seinen Steuerbescheid erhält und er in Punkto Entfernungspauschale vorläufig ist, muß der jenige dann noch einen Einspruch dagegen einlegen, weil er noch mehr erwartet oder wird der Bescheid automatisch geändert, wenn die Gerichte entgültig darüber entschieden haben?

Ein Einspruch ist nicht erforderlich. Der Bescheid ist in den Punkten, die beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorliegen( z.B. Entfernungspauschale), vorläufig. Entscheidet das BVerfG zu Gunsten der Steuerzahler, werden alle Bescheide von Amts wegen geändert (§ 165 Abgabenordnung).

Gruß Ranschke

Wenn jetzt jemand seinen Steuerbescheid erhält und er in
Punkto Entfernungspauschale vorläufig ist, muß der jenige dann
noch einen Einspruch dagegen einlegen, weil er noch mehr
erwartet oder wird der Bescheid automatisch geändert, wenn die
Gerichte entgültig darüber entschieden haben?