Doppelte Haushaltsführung hier absetzbar?!

Guten Abend,

angenommen jemand wird von seinem Arbeitgeber verpflichtet an einem Studium teilzunehmen. (3 Tage pro Woche Arbeit, 2 Tage pro Woche Studium). Bestandteil des STUDIUMS ist ein AUSLANDSpraktikum und -semester. Beides dauert zusammen 8 Monate.

Ist es hier möglich Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung abzusetzen? Schließlich müssen diese BERUFLICH begründet sein. Die Pflicht des Auslandsaufenthalts entsteht aber durch das Studium, dieses allerdings ist Bestandteil der Arbeit beim Arbeitgeber. Die Universität ist eine FREIE, private Hochschule (es besteht also nur indirekt eine Verbindung zum Unternehmen selbst).

Selbst wenn eine Absetzbarkeit möglich sein sollte (was der Betroffene aufgrund der hohen Kosten sehr hofft!), wie kann die Begründung erfolgen? Die Zusammenhänge (Notwendigkeit des Studiums und des damit verbundenen Auslandsaufenthalt) sind schwer darstellbar, da es sich um kein gängiges, standardisiertes Ausbildungsmodell handelt.

Vielen Dank für jede nur erdenkliche Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens

Hi,

ich denke, das Auslandsstudium gehört zu den Pflichten des Arbeitsverhältnisses einfach dazu und gehört deshalb zu den Werbungskosten.

Als Begründung würde ich die Schilderung wie im Ausgangsartikel durchaus als genügend ansehen.

Natürlich kann man das auch anders sehen, deshalb würde ich empfehlen, etwas hartnäckig (aber freundlich) zu bleiben und auch ein Einspruchs- oder Klageverfahren noch durchzuziehen. Argument pro ist m.E., dass das Auslandsstudium nicht mit zukünftigen ausländischen Einkünften in Zusammenhang steht, sondern mit jetzigen inländischen Einkünften.

Schöne Grüße
C.