Guten Abend,
angenommen jemand wird von seinem Arbeitgeber verpflichtet an einem Studium teilzunehmen. (3 Tage pro Woche Arbeit, 2 Tage pro Woche Studium). Bestandteil des STUDIUMS ist ein AUSLANDSpraktikum und -semester. Beides dauert zusammen 8 Monate.
Ist es hier möglich Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung abzusetzen? Schließlich müssen diese BERUFLICH begründet sein. Die Pflicht des Auslandsaufenthalts entsteht aber durch das Studium, dieses allerdings ist Bestandteil der Arbeit beim Arbeitgeber. Die Universität ist eine FREIE, private Hochschule (es besteht also nur indirekt eine Verbindung zum Unternehmen selbst).
Selbst wenn eine Absetzbarkeit möglich sein sollte (was der Betroffene aufgrund der hohen Kosten sehr hofft!), wie kann die Begründung erfolgen? Die Zusammenhänge (Notwendigkeit des Studiums und des damit verbundenen Auslandsaufenthalt) sind schwer darstellbar, da es sich um kein gängiges, standardisiertes Ausbildungsmodell handelt.
Vielen Dank für jede nur erdenkliche Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens