Erweiterte Honorarvereinbarung zurückzahlen

moin,

die augenärztin klara klupsch hat ihre praxis 2006 verkauft und in diesem jahr auch beginnend die erweiterte honorarverteilung der KVH bekommen.

nun war die zahlung im jahr 2006 um 5.000 zu hoch und der betrag muss in monatlichen raten zurückgezahlt werden.

klara ist jetzt mächtig gekniffen, denn im jahr 2006 hätte die steuer mit ca. 2.000 zu buche geschlagen, wobei sich die rückzahlung in den folgejahren nicht auswirkt, da sie unter dem grundfreibetrag liegt.

es gilt ja grundsätzlich §12EStG, aber gibt es in solch einem fall ne ausnahme und man kann das „alte“ jahr, für das zurückgezahlt wird, korrigieren ?

gruß und danke

inder

Nein, es gibt ein vergleichbares Urteil bei einem Handelsvertreter, der das gleiche Schickal erleiden musste.