grundsätzlich ist mir klar, dass man bei einem Umzug das neue Finanzamt für die Einkommenssteuer usw. benutzt. Wie sieht es allerdings aus, wenn der Wohnungswechsel/Umzug am 01.01. des neuen Jahres stattfand und sämtliche Ausgaben und Lohnsteuer noch das alte Jahr betreffen? Geht dann die Steuererklärung an das alte Finanzamt mit Hinweis auf die neue Wohnungsadresse oder an das neue Finanzamt?
Weiterhin würde es mich interessieren, ob man Aufwendungen für den privaten Umzug steuerlich absetzen kann.
Wenn der Umzug nicht beruflich veranlasst war, dann können die Kosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Dennoch kann man Kosten für eine Spedition o. ä. als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen. 20% der Kosten mindern direkt die tarifliche Einkommensteuer.
Hierzu verweise ich auf das folgende BMF-Schreiben:
Die Beantragung erfolgt im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung Seite 4, Zeile 110.
Ansetzbar sind jedoch nur die Arbeitslohnkosten sowie die Kosten für Fahrzeuge. Es muss eine Rechnung vorliegen, die explizit den Arbeitslohn usw. ausweist sowie ein Kontoauszug, der die unbare Zahlung nachweist.