Fahrtkosten bei Einsatz in Filialen

Hallo!

Angenommen, ein Arbeitnehmer arbeitet drei Tage in der Woche in der Filiale A, einen Tag in B und einen Tag in C, wie sind dann die Fahrtkosten anzusetzen?

So was läuft ja dann wohl nicht als Einsatzwechseltätigkeit oder Dienstreise?

Vielen Dank
Peter

Einsatzwechseltätigkeit regelmäßige Arbeitsstätte
Hi,

das sind nur Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Durch das regelmäßige Anfahren der jeweiligen Filiale ist das jeweils eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Schöne Grüße
C.

Danke, Cirwalda!

Gruß
Peter