Mitgliederbeiträge = Betriebseinnahmen?

Hallo an alle!

Angenommen ein Verein (umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) ermittelt seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschuss-Rechnung und ist nicht gemeinnützig.

Wie wäre mit den Mitgliederbeiträgen umzugehen?
Fallen diese unter „Betriebseinnahmen als ustl. Kleinunternehmer“?

Gerade in diesem Fall geht es doch bei der EÜR darum festzustellen, ob KSt/GewSt anfällt, oder?
Bei der KSt sind die echten Mitgliederbeiträge spätestens nach § 8 V KStG herauszulassen. (Nur kann man die nicht mehr herausrechnen, weil sie nirgendwo separat angegeben werden müssen, wenn man den Vordruck benutzt).

Vielen Dank für eure Antworten!

mfg
Chris

Hi,

Wie wäre mit den Mitgliederbeiträgen umzugehen?
Fallen diese unter „Betriebseinnahmen als ustl.
Kleinunternehmer“?

da die eigentlich wieder abzuziehen sind, würde ich die Beiträge gleich weglassen, darauf aber auf eine Anlage zur Steuererklärung hinweisen.

Schöne Grüße
C.