Dienstwagen und regelmässige Arbeitsstätte 2008

Hallo,

mit 2008 gibt es ja einige Änderungen im Reisekostenrecht, insbesondere gelten als regelmässige Arbeitsstätte nun all jene Orte, an dem ein AN mindestens 46 Tage pro Jahr verbringt (entspricht 1 Tag pro Woche bei angenommenen 46 Arbeitswochen, d.h. 6 Wochen Urlaub).
Greift dafür auch die Dienstwagen-Regelung, dass die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte mit 0,03% des Listenpreises pro km versteuert werden muss (zusätzlich zu der üblichen 1% Regelung)?

Beispiel: ein AG aus München (AN, d.h. normale Arbeitsstätte ebenfalls in München) mit Dienstwagen à 50.000€ wird für ein Projekt 3 Monate (~60 Tage) lang zu einem Kunden nach Frankfurt geschickt, wodurch Frankfurt regelmässige Arbeitsstätte wird (AN fährt nach wie vor am Wochende nach München nach Hause).
Muss nun, zusätzlich zur 1% Regelung, ein geldwerter Vorteil von 6.000€ (= 50.000€ * 0,03% * 400km) für den Dienstwagen versteuert werden?

Danke, mfg,
Luki

Hallo,

Muss nun, zusätzlich zur 1% Regelung, ein geldwerter Vorteil
von 6.000€ (= 50.000€ * 0,03% * 400km) für den Dienstwagen
versteuert werden?

grundsätzlich ja

Ich würde mal aber den Besuch bei einem Steuerberater anregen und den mal fragen und zwar, er soll mal prüfen, ob der doppelte Haushalt mit Übernachtung in Frankfurt etwas ausmacht. Er soll dann auch mal HaufeIndex 350877 TZ 3.8.1 sich anschauen. Da das nur ein Kommentar ist, ist es wohl besser, wenn haftungsrechtlich ein Steuerberater die Gestaltungsberatung macht.

Schöne Grüße
C.