Hallo,
mit 2008 gibt es ja einige Änderungen im Reisekostenrecht, insbesondere gelten als regelmässige Arbeitsstätte nun all jene Orte, an dem ein AN mindestens 46 Tage pro Jahr verbringt (entspricht 1 Tag pro Woche bei angenommenen 46 Arbeitswochen, d.h. 6 Wochen Urlaub).
Greift dafür auch die Dienstwagen-Regelung, dass die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte mit 0,03% des Listenpreises pro km versteuert werden muss (zusätzlich zu der üblichen 1% Regelung)?
Beispiel: ein AG aus München (AN, d.h. normale Arbeitsstätte ebenfalls in München) mit Dienstwagen à 50.000€ wird für ein Projekt 3 Monate (~60 Tage) lang zu einem Kunden nach Frankfurt geschickt, wodurch Frankfurt regelmässige Arbeitsstätte wird (AN fährt nach wie vor am Wochende nach München nach Hause).
Muss nun, zusätzlich zur 1% Regelung, ein geldwerter Vorteil von 6.000€ (= 50.000€ * 0,03% * 400km) für den Dienstwagen versteuert werden?
Danke, mfg,
Luki