ergänzend zu der eleganten (und gänzlich richtigen) Antwort von Petz:
Gibt es eigentlich auch steuerliche Hintergründe bei einer
zusammengelegten StErkl.?
Es gibt ausschließlich steuerliche Gründe für das Ehegattensplitting. Das betrifft ja die ESt. Es funktioniert so, dass die Einkünfte beider Gatten zusammengerechnet werden, alle Sonderausgaben etc. für beide abgezogen werden, und das am Ende gefundene Einkommen so versteuert wird, als hätte jeder die Hälfte. Der relative Vorteil ist Null, wenn beide gleich viel heimbringen, und am größten, wenn einer von beiden keine Einkünfte hat.
Können diese Personen auch weiterhin getrennte EkStErkl
machen?
Klaro. Es gibt Fälle, in denen das vorteilhaft ist. Kann z.B. dann vorkommen, wenn die Einkünfte etwa gleich hoch sind, aber einer von beiden selbständig tätig oder Beamter ist. In diesen Fällen kann der Sonderausgabenabzug bei getrennter Veranlagung höher ausfallen.
Neugierhalber aber an dieser Stelle die Frage: Gehören zum BiBu nicht auch Grundlagen des ESt-Rechtes?