Basic-Fragen zur Steuererklärung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der Steuererklärung. Bei selbständiger Arbeit muss man den Gewinn angeben, das bedeutet doch einfach: alle Einnhamen minus der Ausgaben für diese Tätigkeit ist mein gewinn. sehe ich das richtig? Also Kosten für Bürobedarf, Arbeitswohnung, Fahrten, Internet, Berufskleidung etc von den Einnahmen abziehen und das ist dann der Gewinn, den ich eitargen muss?
Muss die Gebühr für die freiwillige Krankenversicherung ist aber nicht direkt dabei?

Ist es bei einem Kleingewerbe genauso oder muss ich da anders rechnen.

Wenn man beides hat, Kleingewerbe und freiberufliche Arbeit und eine Ausgabe wie z.B. Telefon braucht man für beides, wie entscheide ich dann, für welche Tätigkeit das als ausgabe gilt oder ist das an sich egal.

ich nehme an, ich stelle gerade ziemlich dumme fragen, aber das Thema Steuererklärung ist für mich sehr neu.

Wie ist es, wenn man zwei Monate Hartz 4 bekommen hat? wo trägt man das ein und wie wird das verrechnet?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Vielen dank!

Anna

ich habe mal eine Frage zu der Steuererklärung. Bei
selbständiger Arbeit muss man den Gewinn angeben, das bedeutet
doch einfach: alle Einnhamen minus der Ausgaben für diese
Tätigkeit ist mein gewinn. sehe ich das richtig?

Stimmt genau, evtl. muss man die Anlage EÜR beifügen oder eine Gewinnermittlung aufstellen. Einfach den Gewinn in die Anlage GSE eintragen ist nicht, man muss aufstellen wie man darauf kommt.

Muss die Gebühr für die freiwillige Krankenversicherung ist
aber nicht direkt dabei?

Nein, die Kommt bei die Sonderausgaben, Einkommensteuermantelbogen, Seite 3

Ist es bei einem Kleingewerbe genauso oder muss ich da anders
rechnen.

Gleiches Spiel wie bei der freiberufl. Tätigkeit.

Wenn man beides hat, Kleingewerbe und freiberufliche Arbeit
und eine Ausgabe wie z.B. Telefon braucht man für beides, wie
entscheide ich dann, für welche Tätigkeit das als ausgabe gilt
oder ist das an sich egal.

Evtl. einfach aufteilen, ist aber eigtl. egal, eine Betriebsausgabe im freiberufl. Teil hat die gleiche Wirkung wie im gewerblichen Teil (zumindest einkommensteuerlich)

Wie ist es, wenn man zwei Monate Hartz 4 bekommen hat? wo
trägt man das ein und wie wird das verrechnet?

Das muss nicht angegeben werden, die Beträge sind steuerfrei

Vielen dank!

Bitte Jörg