Minijob (Pauschlsteuer) in der Steuererklärung

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Mär 2008

Hallo,

folgender Fall:

Ein Person hatte in einem Jahr einen Minijob, wo der Arbeitgeber Pauschalsteuer abgeführt hat. Im selben Jahr, aber in anderen Monaten war die Person normal Beschäftigt, also mit Lohnsteuerabzug.

Frage: Sind die Einnahmen aus dem Minijob in der Steuererklärung anzugeben, oder ist die Steuerschuld durch die Pauschalsteuer abgegolten?


Grüße,
Sebastian

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Minijob (Pauschlsteuer) in der Steuererklärung

    Hi Sebastian,

    so viel ich weiss, sind MiniJob-Einnahmen überhaupt nicht in der EkStErkl anzugeben.

    Gruß
    BT

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Minijob (Pauschlsteuer) in der Steuererkläru

      so viel ich weiss, sind MiniJob-Einnahmen überhaupt nicht in
      der EkStErkl anzugeben.
      Ich kann das bestätigen, diese Einnahmen gehören nicht in die Steuererklärung, es sei denn, man möchte Sie unbedingt nochmals versteuert haben.

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Minijob (Pauschlsteuer) in der Steuererkläru

        Ich kann das bestätigen, diese Einnahmen gehören nicht in die
        Steuererklärung, es sei denn, man möchte Sie unbedingt
        nochmals versteuert haben.
        Ach nee, das muss nicht sein.

        Danke für Eure Antworten.

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