geringfügig Beschäftigte

Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Nov 2000

Hallo,

ich verwalte Mehrfamilienhäuser. Eines davon hat eine Putzfrau, die diese Putzstelle als geringfügig Beschäftigte angemeldet ausführt. Ich habe alle Anmeldungen damals erledigt, monatlich die Versicherungsbeiträge abgeführt und die Lohnsteuer pauschal aus dem Gesamtjahresverdienst abgeführt. Die Putzfrau erhielt ihren Lohn brutto für netto.

Seit März arbeitet sie aber zusätzlich in ihrem Hauptberuf mit Lohnsteuerkarte. Erst jetzt hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, daß sich dadurch die Beitragsklasse ändert, alle Abrechnungen seit März geändert werden müssen und ich auch den Lohn nicht mehr ungekürzt ausbezahlen dürfe.

Meine Frage: Muß ich jetzt eine Meldung an das Finanzamt machen ? Im Prinzip weiß ja das Finanzamt, daß die Frau für die Eigentümergemeinschaft arbeitet. Und wie muß ich künftig die Lohnabrechnungen gestalten ? Muß ich tatsächlich von ihrem Lohn (z.B. bei 10 Stunden = bisher DM 150,00 direkt an sie) etwas abziehen ? Das würde sie sicher nicht so einfach akzeptieren. Wenn dies so wäre, wie errechne ich den entsprechend höheren Bruttolohn, damit sie netto gleich gestellt ist wie bisher ?

Fragen über Fragen - leider sind Lohnabrechnungen allgemein und geringfügig Beschäftigte im besonderen überhaupt nicht mein Fachgebiet, und einen eigenen Steuerberater habe ich, da nur eine ganz kleine Selbständige, auch nicht.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe !

Viele Grüße, Sylvia

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: geringfügig Beschäftigte

    Hallo, Sylvia,

    dem Finanzamt brauchst Du als Vertreter des Arbeitgebers (Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft) nichts mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist vielmehr an die vorgelegte Freistellungsbescheinigung gebunden und darf keinen Lohnsteuerabzug vornehmen.
    Ein Hinweis am Rande:
    Für die Putzfrau könnte das teuer werden, da der Lohn aus der Nebentätigkeit nachträglich n voller versteuert werden muß. Ob und ggf. in welcher Höhe Steuer anfällt, liegt jedoch an den persönlichen steuerlichen Gegebenheiten der „Putzfrau“.

    Gruß
    steuerfux [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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