Hallo,
angenommen, man leistet steuerfreie Beiträge zu einer Unterstütungskasse (betriebliche Altersvorsorge).
Ist es dann richtig, dass man die Beiträge (obwohl diese bereits
das Steuerbrutto reduzieren) als Sonderausgaben angeben kann und zwar
in der Zeile 63 (Mantelbogen 2007): „Beiträge zu freiwilligen
Versicherungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu
berufsständischen Versorgungseinrichtungen“?
Kann das sein? Ist das dann nicht doppelt abgesetzt?
Gruß Angelika