Hallo Experten,
kann im folgenden Fall die Unterkunftspauschale für das Ausland angesetzt werden:
Es bestehen Einkünfte. Es wurde ein zweisemestriger Studien-Auslandsaufenthalt(9 Monate)durchgeführt. Diese Kosten sollen als doppelte Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden. Können in diesem Fall die Pauschalen angesetzt werden?
Sollte dies der Fall sein, wird die Pauschale nach 3 Monaten um oder auf 40% gekürzt?
LG und vielen Dank
der Ratsuchende