bis jetzt haben wir unsere Erklärung immer mit einem Steuerprogramm gemacht.
Letztes Jahr haben wir uns eine Wohnung gekauft und die Steuerklassen gewechselt (V/V). Nun meint mein Mann das wir einen Steuerberater bräuchten.
Wir sind normale Arbeitnehmer mit einem Kind und keinen anderen Einnahmen.
Steuerberater sind mir ehrlich gesagt zu teuer und ich bin der Meinung mit den Programmen auch weiterhin alle Steuerrückzahlungs Tricks ausnützen zu können, oder was meint ihr?
Steuerberater sind mir ehrlich gesagt zu teuer und ich bin der
Meinung mit den Programmen auch weiterhin alle
Steuerrückzahlungs Tricks ausnützen zu können, oder was meint
ihr?
Na ja - theoretisch kann man auch mit so einem Programm alles selber machen. Praktisch sieht es so aus, dass der Steuerberater einfach viel mehr Wissen hat und das außerdem jeden Tag macht. Der denkt an Sachen, auf die würde man selber nie kommen, z.B. Umzugskosten oder so was. Und wenn man nun irgendeine Kleinigkeit jahrelang vergisst, dann wird das unter Umständen viel teurer, als wenn man einmal zum Steuerberater geht.
Ich würde die Steuererklärung zumindest einmal vom Profi machen lassen. Man kann diese dann ja als Muster für die Folgejahre verwenden
wenn die Wohnung nicht vermietet ist, ist die Steuererklärung keine Spur komplizierter als in den Jahren vorher. Wenns vorher selber ging, geht das jetzt immer noch.
Auch die Panne beim Steuerklassenwechsel - da hat jemand auf der Gemeinde nicht gesehen, dass Ihr miteinander verheiratet seid - ist nichts, was Anlass zur Sorge gäbe. Nur bei der genauso falschen Kombination III/III gäbe es eventuell Zores wegen der dicken Nachzahlung. Die irrtümliche V/V dürfte zu einem warmen Regen führen…
Als Arbeitnehmer ohne andere Einkünfte kann man sich beiläufig auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden - das kost nicht viel.
Die Steuerklassen dürften III/V oder IV/IV sein. Ich glaube nicht -wie Martin May verlauten hat lassen- dass die Gemeinde tatsächlich zweimal die V eingetragen hat. Wie wird die Wohnung genutzt? Wenn selbst, dann ist das kein Fall für einen Steuerberater. Selbst wenn vermietet wird, so hilf die Anleitung zur Anlage V schon weiter. Ggf. lässt sich über Suchmaschinen zu Zeiten des Internets schon sehr viel hier ermitteln, was früher nicht der Fall war.
wird die Wohnung selbst genutzt, kann man da nichts absetzen. Auf haushaltsnahe Dienstleistungen wird man auch bei allen Programmen hingewiesen. Arbeitszimmer ist in den meisten Fällen nicht mehr absetzbar.
Ich denke mit einem PC Programm lässt sich das also weiterhin selbst erledigen.
Ich persönlich bin Fan der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, da da ein ausführliches Buch übers Steuerrecht beiliegt, aber das geht sicher auch mit dem bisher von euch benutzten Programm…