Hallo,
habe hier im Studium einen komplizierten Fall, bzw. für mich kompliziert!
Ein Verein, Eingetragen mit der Gründung 2005/06 (annerkennung der Gemeinnützigkeit), ca. 20 Mitglieder, bislang noch Beitragsfrei für die Mitglieder, bestreitet regelmäßig Wettkämpfe.
Die bei den Wettkämpfen anfallenden Startgebühren werden regelmäßig vom Verein für die Einzelnen Mitglieder getragen, wobei dafür pro Sportler nicht mehr als 358 € anfallen im Jahr.
Die Einnahmen (aus Trikotwerbung verschiedener Unternehmen, wie Gaststätten, Autohäuser, etc.) des Vereins betragen im Jahr ebenfalls nicht mehr als 500 Euro. Die Trikots werden ebenfalls bei den WEttkämpfen regelmäßig getragen.
Ebenfalls erhält der Verein ein Sponsoring von einem Fahrradgeschäft (mit gleichem Namen - team Wassermann e.V./ 2-Rad Wassermann GmbH & Co. KG) im Sinne von aufwandsfreien Fahrradreparaturen).
Jetzt muss eine Erklärung zur Körperschaft 2006/ 07 eingereicht werden.
Die Frage: Was verhält sich günstiger?
a) der Verzicht auf die Zweckbetriebsgrenze nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO
oder
b) Sportliche Veranstaltungen welche Zweckbetriebe sind nach § 67a Abs. 3 AO???
Und eine allgemeine Frage:
Wie verhält sich allgemein die steuerrechtliche Behandlung am günstigsten?
Könnte mir dazu jemand helfen - ich bin ein wenig schwammig dabei!?
Vielen Dank und Grüße
Stefan