Istbesteuerung - Sollbesteuerung - Fragen dazu

Hallo,

ein paar Fragen (ich habe es halt noch nicht ganz verstanden):

a) Heißt es jetzt eigentlich korrekt Soll- bzw. Ist-_ Be steuerung
oder -
Ver _steuerung?

b) Bezieht sich das nur auf die Umsatzstuer (§20 UStG) oder auch auf die einkommensteuerliche Sicht?
Oder regelt es sich bei der Einkommensteuer danach ob man bilanziert oder „nur“ eine EÜR macht?

Gruß JoKu

a) Heißt es jetzt eigentlich korrekt Soll- bzw.
Ist-_ Be steuerung
oder -
Ver _steuerung?

Im Umsatzsteuergesetz gibt es nur den Begriff von vereinbarten und vereinnahmten Entgelten. Die Begrifflichkeit des Soll- oder Istversteuerers oder -besteuerers entstammt wohl nicht aus dem Gesetz.

b) Bezieht sich das nur auf die Umsatzstuer (§20 UStG) oder
auch auf die einkommensteuerliche Sicht?
Oder regelt es sich bei der Einkommensteuer danach ob man
bilanziert oder „nur“ eine EÜR macht?

Man könnte das auch analog auf das Einkommensteuerrecht umlegen. Wir haben die wirtschaftliche Zugehörigkeit von Einnahmen und Ausgaben und wir haben das Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG.

b) Bezieht sich das nur auf die Umsatzstuer (§20 UStG) oder
auch auf die einkommensteuerliche Sicht?

nur USt

Oder regelt es sich bei der Einkommensteuer danach ob man
bilanziert oder „nur“ eine EÜR macht?

nein, das wird oft fälschlicherweise so angenommen, hat aber eigentlich nichts miteinander zu tun…

gruß inder

Wonach richtet es sich denn bei der Einkommensteuer bzw. Buchhaltung, ob das Ist oder das Soll das maß der Dinge ist?

Gruß JoKu

Man könnte das auch analog auf das Einkommensteuerrecht umlegen.
Wir haben die wirtschaftliche Zugehörigkeit von
Einnahmen und Ausgaben und wir haben das Zufluss- und
Abflussprinzip des § 11 EStG.

Und wann wird das eine oder das andere Verfahren verwendet?

Gruß JoKu

Wonach richtet es sich denn bei der Einkommensteuer bzw.
Buchhaltung, ob das Ist oder das Soll das maß der Dinge ist?

Gruß JoKu

ob ist oder soll entscheidet man idr am anfang der tätigkeit. die begriffe gibt es beid er ESt nicht…

die unterscheidung hinsichtlich bilanzierung und EÜR kennst du doch…

murks in der buchführung gibt es bei EÜR und sollbesteuerung bzw. istbesteuerung und bilanzierung

gruß inder