ein paar Fragen (ich habe es halt noch nicht ganz verstanden):
a) Heißt es jetzt eigentlich korrekt Soll- bzw. Ist-_ Besteuerung
oder -Ver _steuerung?
b) Bezieht sich das nur auf die Umsatzstuer (§20 UStG) oder auch auf die einkommensteuerliche Sicht?
Oder regelt es sich bei der Einkommensteuer danach ob man bilanziert oder „nur“ eine EÜR macht?
a) Heißt es jetzt eigentlich korrekt Soll- bzw.
Ist-_ Besteuerung
oder -Ver _steuerung?
Im Umsatzsteuergesetz gibt es nur den Begriff von vereinbarten und vereinnahmten Entgelten. Die Begrifflichkeit des Soll- oder Istversteuerers oder -besteuerers entstammt wohl nicht aus dem Gesetz.
b) Bezieht sich das nur auf die Umsatzstuer (§20 UStG) oder
auch auf die einkommensteuerliche Sicht?
Oder regelt es sich bei der Einkommensteuer danach ob man
bilanziert oder „nur“ eine EÜR macht?
Man könnte das auch analog auf das Einkommensteuerrecht umlegen. Wir haben die wirtschaftliche Zugehörigkeit von Einnahmen und Ausgaben und wir haben das Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG.
Man könnte das auch analog auf das Einkommensteuerrecht umlegen.
Wir haben die wirtschaftliche Zugehörigkeit von
Einnahmen und Ausgaben und wir haben das Zufluss- und
Abflussprinzip des § 11 EStG.
Und wann wird das eine oder das andere Verfahren verwendet?