Verlustverrechnung bei Veräußerungsgewinnen

Hallo,

ich habe eine Frage zur Verrechnung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit einem vom Finanzamt bescheinigten Verlustvortrag nach einer Heirat.

Als alleinstehender kann ich ja in einem Kalenderjahr erzielte Verluste mit möglichen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen, d.h. die Verluste können zurückgetragen werden.

Angenommen A hätte einen steuerlichen Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften, B hätte im Jahr 2007 einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, der über der Freigrenze von 512 Euro liegt und somit steuerpflichtig ist. A und B heiraten in 2008.

Könnte B die in 2007 erzielten Gewinne mit dem Verlustvortrag von A bereits in der Steuererklärung für 2007 verrechnen, wenn B die Steuererklärung erst nach der Heirat abgeben würde?

Oder könnten A und B mögliche Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erst ab 2008 mit dem Verlustvortrag von A verrechnen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

Maßgebend ist der Veranlagungszeitraum und nicht der Tag, an dem man die Steuererklärung abgibt. Erst in 2008 können solche Verrechnungen erfolgen, da ist es allerdings zu spät. Für den Gewinn 2007 kann (da nur Einzelveranlagung möglich, weil Heirat erst 2008) daher der Verlust des künftigen Ehemanns nicht zum Ansatz kommen.