Hallo,
Fall:
ein deutscher Selbstständiger fährt nach Amerika um dort einen Vortrag zu halten.
Als Lohn erhält er 500$. Davon werden 100$ Steuern direkt abgezogen.
Frage:
Muß er diesen Betrag in seiner Steuererklärung angeben?
Falls ja, muß er 500$ oder 400$ angeben und kann er die Fahrtkosten dann als Kosten abziehen?
Danke
Gegenfrage, wie ist der Name der Steuer die einbehalten wird in USA?
Hallo,
ein deutscher Selbstständiger fährt nach Amerika um dort einen
Vortrag zu halten.
Als Lohn erhält er 500$.
Ist das jetzt Lohn =nichtselbständige Arbeit für einen Arbeitgeber in den USA oder ist es Honorar für eine Leistung des Selbständigen?
Im ersten Fall ist es hier in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Die Steuer ist nicht anrechenbar und nicht abziehbar, aber Werbungskosten mindern die Progressionseinkünfte (=500).
Im zweiten Fall gehe ich davon aus, dass der Selbständige in den USA keine feste Einrichtung unterhält (sowas wie Betriebstätte). Dann ist das Honorar in Deutschland zu versteuern wie inländisches Honorar. Betriebsausgaben sind abziehbar. Die amerikanische Steuer ist anrechenbar soweit deutsche Steuer für diese Einkünfte anfällt.
Muß er diesen Betrag in seiner Steuererklärung angeben?
ja
Falls ja, muß er 500$ oder 400$ angeben
500
und kann er die
Fahrtkosten dann als Kosten abziehen?
ja und sie wirken sich so aus wie die Einkünfte
Schöne Grüße
C.