wollte mal die erfahrungswerte abklappern bez. des stundensatzes von tätigkeiten, die nicht nach der gebührenverordung abgerechnet werden (z.b. bescheidprüfung oder beratungen usw.) sondern gem. zeitnachweis.
die letzten mir aus der Praxis bekannten Sätze - in einer ziemlich bodenständigen Kanzlei, allerdings mit einem blitzgescheiten Chef, der freilich mit den Honoraren immer ziemlich unten bleiben musste, weil ein großer Teil der Mandantschaft mit ihm verwandt oder verschwägert war - sind 55 € für Mitarbeiter und 80 € für den Jefe (die 80 € entsprechen passend zur Mandantschaft ungefähr dem Stundensatz, den ein ordentlicher Handwerksmeister nimmt, dieser allerdings einschließlich aller Kosten für Werkstatt, Lager, Fuhrpark etc.).
Diese Sätze sind aus genannten Gründen keineswegs besonders hoch. Für umgerechnet ca. 55 € habe ich mich bereits 1996 fakturiert, das war in einer WP-Kanzlei, bei der die Chefarztbehandlung mit umgerechnet ca. 125 € fakturiert wurde.