Guten Tag,
folgender fiktive Fall:
Herr A und Frau A sind seit 2006 geschieden. Es sind 2 minderjährige Kinder vorhanden. Die Kinder leben bei der Ehefrau und werden teilweise (2-3 wöchentl.) auch vom Vater betreut.
Laut Scheidungsvereinbarung erhält Herr A für die beiden Kinder mtl. 37 Euro für das erste und 42 Euro für das zweite Kind an Kindergeld angerechnet.
Nun geht es um die erste getrennte Einkommenssteuererklärung. Auf der Steuerkarte wird für Herrn A nur 1 KFB eingetragen. Bekommt er trotz Scheidungsvereinbarung die komplette hälftige Kindergeldzahlung angerechnet = mtl. 154,-- Euro?