Frage zur doppelten Haushaltsführung

Hallo,eine Frage zur doppelten Haushaltsführung nach der Hochzeit. Über Antwort wäre ich dankbar.
Zum Fall:

Person A zieht vor 4 Jahren von Ort A (Erstwohnsitz) nach Ort B (Zweitwohnsitz) aufgrund einer neuen Arbeitstelle. Ort A bleibt Erstwohnsitz, da Familie,Freunde u.s.w. an Ort A sind. Es besteht also an Ort A ein eigener Hausstand. Von vornherein ist klar das Person A für 5 Jahre am Ort B arbeitet und danach eine Stelle in Ort A (Erstwohnsitz) übernehmen wird und zurückgehen wird.
Person A setzt 3 Jahre Ort B als doppelte Haushaltsführung ab.
Person A lernt dann vor 2 Jahren Peron B kennen. Person B wohnt da vom Hauptwohnsitz in Ort C, arbeitet aber an Ort B. Person B kommt ursprünglich aus Ort A (hat dort auch noch Familie) zog aber als Kind nach Ort C.
Letztes Jahr heiraten Person A und B. Person B meldet sich auch als Hauptwohnsitz in Ort A bei der Hauptwohnung von Person A an.
Beide haben also nun ihren Hauptwohnsitz in Ort A (haben beide Familie und Freunde da) und arbeiten in Ort B.
Nächstes Jahr werden Person A und B zurück nach Ort A gehen, wegen neuer Arbeitstelle von Person A. Person B muß sich dann in Ort A eine neue Arbeitsstelle suchen.

Hoffe es ist nicht zu verwirrend. Nun die 2 Fragen:

  1. Wo muß die Steuererklärung gemacht werden, an Ort A oder B?
  2. Kann Person A weiterhin für Ort B die doppelte Haushaltsführung absetzen, da beide nur aus beruflichen Gründen in Ort B sind und auch regelmäßig in Ort A sind und da klar ist von Anfang an das nach 5 Jahren Person A nach Ort A zurück geht?
  3. Wenn dies in dieser Konstellation nicht geht, was müßte Person A machen, damit es geht?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,

  1. Wo muß die Steuererklärung gemacht werden, an Ort A oder B?

grundsätzlich beim Finanzamt abgeben, bei dem man die letzte Steuererklärung abgegeben hat. Ggf. schicken die das weiter.

  1. Kann Person A weiterhin für Ort B die doppelte
    Haushaltsführung absetzen, da beide nur aus beruflichen
    Gründen in Ort B sind und auch regelmäßig in Ort A sind und da
    klar ist von Anfang an das nach 5 Jahren Person A nach Ort A
    zurück geht?

ja, doppelter Haushalt ist weiterhin o.k. Ehegatten können nach der Heirat einen der beiden Haushalte als gemeinsamen Hauptwohnsitz bestimmen und das wurde ja hier gemacht.

  1. Wenn dies in dieser Konstellation nicht geht, was müßte
    Person A machen, damit es geht?

nee, alles schon in Ordnung

Schöne Grüße
C.