Hi!
ich bekomme hier gerade eine Krise.
Wie wird eine Abfindung bei einer geringfügig Beschäftigten versteuert?
Angenommen, ein AN erhält 400€ im Monat und Ende März eine Abfindung aus Sozialplan iHv. 3000€.
Dass keine SV-Beiträge zu entrichten sind, hat mir die Knappschaft mittlerweile erzählt.
Aber bei der Versteuerung hakt es momentan.
In den LStR [R40a.2] steht, dass für Lohnbestandteile, die nicht zum sv-pflichtigen Einkommen zählen, die Pauschalierung nicht zulässig ist - sie unterliegen der Lohnsteuererhebung nach den allgemeinen Regelungen.
Kann ich das tatsächlich so übernehmen?
Steht das evtl. noch an anderer Stelle?
LG
Guido, verwirrt