Versteuerung Abfindung geringfügig Beschäftigte

Hi!

ich bekomme hier gerade eine Krise.

Wie wird eine Abfindung bei einer geringfügig Beschäftigten versteuert?

Angenommen, ein AN erhält 400€ im Monat und Ende März eine Abfindung aus Sozialplan iHv. 3000€.

Dass keine SV-Beiträge zu entrichten sind, hat mir die Knappschaft mittlerweile erzählt.

Aber bei der Versteuerung hakt es momentan.
In den LStR [R40a.2] steht, dass für Lohnbestandteile, die nicht zum sv-pflichtigen Einkommen zählen, die Pauschalierung nicht zulässig ist - sie unterliegen der Lohnsteuererhebung nach den allgemeinen Regelungen.

Kann ich das tatsächlich so übernehmen?

Steht das evtl. noch an anderer Stelle?

LG
Guido, verwirrt

Solch eine Abfindung unterliegt der ganz normalen Versteuerung ggf. Fünftelregelung, § 34 EStG.

Danke
Danke!

Gruß
Guido