Vorsteuerabzug

Hallo zusammen,

ich würde gerne einmal wissen, ab wann man als Gewerbetreibender vorsteuerabzugsberchtigt ist, bzw. wie man diese Berechtigung erhält. Danke für Eure Antworten!

Achim

ich würde gerne einmal wissen, ab wann man als
Gewerbetreibender vorsteuerabzugsberchtigt ist, bzw. wie man
diese Berechtigung erhält. Danke für Eure Antworten!

Indem man auf dem Erfassungsbogen des Finanzamtes das Kreuzchen an der richtigen Stelle macht.

Jeder Gewerbetreibende ist erst einmal generell zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung: Er tätigt selbst Umsätze, die der Umsatzsteuer unterliegen. Heißt: Er ist also weder Kleinunternehmer noch Angehöriger eines Berufes, dessen Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Ärzte, Vermietung von Privatwohnungen.)

Gruß
Andreas

Hallo Achim,

Also, wenn die Regelbesteuerung vorliegt, können alle Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb angefallen sind abgezogen werden (auch vor Eröffnung)

Beispiel:

A möchte ab dem 01.04.2008 einen Laden eröffnen. Den Laden hat er schon angemietet ab dem 01.03.2008 (Miete ist in meinem Fall ohne Vorsteuer) Dann kauft er fleissig ein, schließlich will er ja ab dem 01.04.2008 was verkaufen. (Ware, Computer, Kasse, ect.)

Er hat lauter ordnungsgemäße Rechnungen und gibt somit schon für den Monat März 2008 eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab mit Umsatz 0,00 und Vorsteuer xx,xx EUR.

Allerdings kann man keine Vorsteuer geltend machen für Gegenstände, die man schon hatte, bevor man auf die Idee gekommen ist sich Selbständig zu machen. (Also das Auto das sich A vor 2 Jahren neu gekauft hat, als er noch Arbeitnehmer war)

Sonnige Grüße von Soni

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