Hallo Wissende,
angenommen ein Kfz-Betrieb stellt eine Rechnung über eine Teileverkauf nach Bosnien aus. Der Empfänger ist eine Firma in Bosnien. Die Teile werden von der Firma aus Bosnien in der Werkstatt in Deutschland abgeholt. Hierbei handelt es sich doch um eine Ausfuhr oder?–> der deutsche Kfz-Betrieb müsste in der Rechnung an die Firma in Bosnien keine USt verrechnen, sondern nur Netto Beträge ansetzen?
Wie seht ihr das?
Servus,
grundsätzlich ja, aber im Einzelnen ists ein bissel komplizierter:
Bosnien ist (noch) Drittland. Es handelt sich um eine Ausfuhrlieferung. Diese ist USt-befreit, wenn die Ausfuhr buchmäßig nachgewiesen wird.
Der Nachweis wird geführt, indem man das Exemplar der Ausfuhranmeldung (Einheitspapier), das vom deutschen Zoll bestätigt zurückgegeben wird, mit dem Rechnungsduplikat aufbewahrt. Bei derartigen „Abholtransporten“ nach Kroatien und Bosnien-Herzegowina habe ich außerdem bemerkt, dass die dortigen Zollbehörden großen Wert drauf legen, dass ein internationaler Frachtbrief (CMR) vorliegt. Das Duplikat bleibt ebenfalls beim Rechnungsduplikat und kann als Notbehelf dienen, falls das bestätigte Exemplar der Ausfuhranmeldung irgendwo im Handschuhfach oder auf der Raststätte untergeht.
Auf die Rechnung muss der Grund für die Steuerbefreiung vermerkt werden „Ausfuhrlieferung - steuerbefreit gem. § 4 Nr. 1a UStG“. Und so wird der Umsatz auch verbucht und angemeldet.
Schöne Grüße
MM