Hallo zusammen,
angenommen jemand hat die Vorjahre immer rechtmäßtig seine Anlage KAP, AUS und SO mit viel Sorgfalt und Aufwand ausgefüllt und bei der Einkommenssteuererklärung und abgegeben.
Die Feststellung der Kapitaleinkünfte so wie sie vom Finanzamt berechnet wurden hat er nie verstanden und hat den Bescheid des Finanzamtes zu den Kapitaleinkünften bis dato deshalb einfach akzeptiert weil ihm die Berechnung derselben trotz Rückfrage nie nachvollziehbar war.
Frage:
Was passiert ihm so er die Anlage KAP, AUS und SO auf einmal nicht mehr macht und einfach angibt keine Kapitaleinkünfte mehr zu haben? Die Steuern auf seine Kapitaleinkünfte im Jahr 2006(die sich oberhalb des Freibetrages befinden)wurden von der Bank an das zuständige Finanzamt bereits abgeführt. Warum hat sich die Sache damit nicht einfach?
Ab 2009 wird das der Fall sein. Stichwort Abgeltungsteuer. Der bisherige Zinsabschlag ist keine Abgeltungsteuer, der dient nur der Sicherung des Steueraufkommens. Z. B. wird beim Zinsabschlag bzw. Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer erhoben. Zudem würden sich Besserverdiener auch besser stellen, wenn sie die Einnahmen aus Kapitalvermögen einfach nicht angeben würden. Zudem wird das Finanzamt sicherlich nachfragen, wenn man im Vorjahr deutlich höhere Einnahmen über den Sparerpauschbetrag hatte.
Ab 2009 ist es dann so, dass man sich die Arbeit sparen kann, wenn man möchte. Man hat dann die Wahl ob man durch die Abgeltungsteuer die Sache als erledigt ansieht oder ob man die Anlage KAP abgibt. Letzeres ist natürlich für Leute zu empfehlen, die einen niedrigeren Steuersatz haben als der Satz der Abgeltungsteuer hoch ist.