Max der Freiberufler ist möchte sich ein Objektiv kaufen. Da er vorbildlich immer die Steuervoranmeldung macht, würde er gerne die UsSt ausweisen. Könnte er ohne weiteres den Betrag in die Voranmeldung einarbeiten oder müsste er was beachten?
Servus,
er kann die Vorsteuer abziehen, wenn er das Objektiv für sein Unternehmen kauft. Das dürfte bei einem Fotografen in der Regel so sein, bei einem Arzt eher nicht.
Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, muss er bloß noch drauf achten, dass die Rechnung alles enthält, was in § 14 Abs 4 UStG gefordert wird:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Schöne Grüße
MM
USt ??
Hi,
würde er
gerne die UsSt ausweisen.
Kannst du mal im Klartext schreiben, was UsSt sein soll?
Für die selbständige Erstellung von Steuererklärungen, auch der Umsatzsteuervoranmeldungen, empfehle ich immer die Akademische Arbeitsgemeinschaft
http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…
Schöne Grüße
C.
Das ist die US-Steuer, das heißt, Umsatzsteuer aus den USA, weil das Objektiv dort gekauft wird (per Ebay).
Hallo,
Das ist die US-Steuer, das heißt, Umsatzsteuer aus den USA,
weil das Objektiv dort gekauft wird (per Ebay).
danke für die Info, die Abkürzung hätte auch USt sein können.
Man lernt nicht aus…
Schöne Grüße
C.
Hi,
Wenn es sich um amerikanische Umsatzsteuer handelt, hat die nichts in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung zu suchen. Die betriebliche Veranlassung der Anschaffung ist dann egal.
Schöne Grüße
C.
Wobei ich eher davon ausgehe, dass ein Tippfehler beim Fragenden vorliegt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Oder:
UmSatzSteuer
UsSt