Als Angestellter einer US-Firma in D arbeiten ?

Hallo!
Ich habe eine knifflige Frage: Person A ist in Deutschland im Handel selbstständig, arbeitet 95% ihrer Arbeitszeit aber als Zulieferer für ein amerikanisches Unternehmen B. D.h. das amerikanische Unternehmen stellt A das Material und A rechnet nur seine Arbeitszeit bei B ab,erbringt also eine Dienstleistung gegenüber B. Würde A auch den Einkauf übernehmen und die fertigen Produkte verkaufen,würde er unter den Meisterzwang fallen.Durch die praktizierte Methode umgeht A so aber legal den Meisterzwang. Nun hat der Chef der amerikanischen Firma (ein guter Bekannter von A) ins Auge gefasst, A „richtig“ einzustellen,allerdings ist noch offen,ob in den USA oder weiterhin in D.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1.Ist es überhaupt möglich, in D als Angestellter einer amerikanischen Firma zu arbeiten,obwohl es ja ansich keine deutsche Zweigstelle der US-Firma gibt,der A unterstellt ist ? Im Prinzip wäre Deutschland in dem Fall ja nur der Ausübungsort der Arbeit.
2.Würde A dann trotzdem unter den Meisterzwang fallen (den es ja in den USA nicht gibt),da A in D seiner Tätigkeit nachgeht ?
3.Und wie siehts in so einem Fall mit den Sozialabgaben und Steuern aus ? Die Sozialabgaben in dem Fall in D abzuführen,wäre sinnvoll,aber sie ist es mit den Steuern ? Es existiert in dem Fall ja keine deutsches Tochterunternehmen…müsste man die Steuern in D oder den USA zahlen ? A arbeitet ab und zu für ein paar Wochen am Firmensitz in den USA,muss für das dort erwirtschaftete Einkommen dort Steuern zahlen…wie siehts in Deutschland aus ?

Marco

Servus,

1.Ist es überhaupt möglich, in D als Angestellter einer
amerikanischen Firma zu arbeiten,obwohl es ja ansich keine
deutsche Zweigstelle der US-Firma gibt,der A unterstellt ist
?

Ja. Es gibt allerhand Vertriebler und sowas, die das tun.

2.Würde A dann trotzdem unter den Meisterzwang fallen (den es
ja in den USA nicht gibt),da A in D seiner Tätigkeit nachgeht
?

Als Angestellter wohl kaum. Zumindest nicht persönlich. Ob der US-Arbeitgeber sich damit auf Glatteis gibt, steht auf einem anderen Blatt. Wobei der dazu vermutlich meint „don’t bother me…“.

3.Und wie siehts in so einem Fall mit den Sozialabgaben und
Steuern aus?

Steuerpflicht in D, Sozialversicherungspflicht auch.

Schöne Grüße

MM