Hallo!
Ich habe eine knifflige Frage: Person A ist in Deutschland im Handel selbstständig, arbeitet 95% ihrer Arbeitszeit aber als Zulieferer für ein amerikanisches Unternehmen B. D.h. das amerikanische Unternehmen stellt A das Material und A rechnet nur seine Arbeitszeit bei B ab,erbringt also eine Dienstleistung gegenüber B. Würde A auch den Einkauf übernehmen und die fertigen Produkte verkaufen,würde er unter den Meisterzwang fallen.Durch die praktizierte Methode umgeht A so aber legal den Meisterzwang. Nun hat der Chef der amerikanischen Firma (ein guter Bekannter von A) ins Auge gefasst, A „richtig“ einzustellen,allerdings ist noch offen,ob in den USA oder weiterhin in D.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1.Ist es überhaupt möglich, in D als Angestellter einer amerikanischen Firma zu arbeiten,obwohl es ja ansich keine deutsche Zweigstelle der US-Firma gibt,der A unterstellt ist ? Im Prinzip wäre Deutschland in dem Fall ja nur der Ausübungsort der Arbeit.
2.Würde A dann trotzdem unter den Meisterzwang fallen (den es ja in den USA nicht gibt),da A in D seiner Tätigkeit nachgeht ?
3.Und wie siehts in so einem Fall mit den Sozialabgaben und Steuern aus ? Die Sozialabgaben in dem Fall in D abzuführen,wäre sinnvoll,aber sie ist es mit den Steuern ? Es existiert in dem Fall ja keine deutsches Tochterunternehmen…müsste man die Steuern in D oder den USA zahlen ? A arbeitet ab und zu für ein paar Wochen am Firmensitz in den USA,muss für das dort erwirtschaftete Einkommen dort Steuern zahlen…wie siehts in Deutschland aus ?
Marco