Hallo liebe Kollegen,
mir ist aufgefallen, dass viele Ehegatten die seit Jahren die Steuerklassen III und V haben und !keine! Einkommensteuererklärungen abgeben (obwohl sie verpflichtet wären) nicht vom Finanzamt aufgefordert werden dies nachzuholen.
Warum fallen diese Steuerpflichtigen durch das Raster? Weiss das Finanzamt gar nicht, welche Steuerklassen von den Gemeinden vergeben wurden?
Ist nur so interesseshalber…
Sonnige Grüße von Soni
Hallo Soni,
die Finanzverwaltungen erfahren zur Zeit spätestens bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers über die Steuerklassen, die durch die eTin zuordnungsfähig ist.
Mit der Einführung der Steuer-Identifikationsnummer, die dann ein Leben lang hält, werden Änderungen in den Stammdaten der Einwohnermeldeämter unverzüglich transferiert.
Für die Finanzverwaltungen besteht nur dann ein Interesse einer Veranlagung, wenn mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist. Wenn die Steuerpflichtigen keine Steuererklärung (hier nur gemeint bei Einkünften aus nichtstelbständiger Arbeit) abgeben, obwohl sie mit einer Steuererstattung zu rechnen hätten … ist wohl jeder selbst Schuld.
Viele Grüße. Theo
Es ist nicht vorgesehen, dass bei Ausstellung der Steuerklasse V eine Kontrollmeldung ans Finanzamt geht. Hier haben Sie Recht, zahlreiche Fälle mit Steuerklassenkombination III/V und wenn beide Arbeitslohn beziehen, wären zur Abgabe verpflichtet. Hier kommt es auch oft zu Nachzahlungen. Die Pflicht lässt sich jedoch derzeit nicht überwachen, wenn Eheleute pflichtwidrig keine Steuererklärung abgeben.
Danke
Danke,
wäre doch eine Anregung bei der nächsten Finanzamts-Sitzung wert. Schließlich sorgt dass nicht unbedingt zu einer Gleichbehandlung.
Sonnige Grüße von Soni