Frau A (Steuerkl. 5) ist arbeitslos, hat aber ein Kleingewerbe (rund 200,- EUR Überschuß in 2007).
Herr A (Steuerkl. 3) ist Angestellter und der Hauptverdiener der Familie. Sie wollen sich auch für 2007 schon zusammen veranlagen lassen.
Hätte Frau A kein Gewerbe, hätte Herr A sie natürlich als Ehepartner mit auf seiner Steuererklärung mit eingetragen.
Nun, mit dem Gewerbe der Frau aber, ist sich Familie A nicht sicher, wie die Steuererklärung(en) auszusehen hat/haben.
Danke euch beiden erstmal. Weiterführend: @joku:
Sollte Herr A also dann die Steuererklärung ausstellen und Frau A (und ihr Gewerbe) als Ehepartner eintragen?
Oder umgekehrt, also Frau A mit ihrem Gewerbe füllt die Steuererklärung aus und trägt Herrn A als Ehepartner mit ein?
@hawethie:
Bisher hat Frau A die Anlage GSE ausgefüllt und gleichzeitig eine gleichlautende tabellarische Einnahmem-Überschuß-Auflistung beigefügt.
Sollte Herr A also dann die Steuererklärung ausstellen und
Frau A (und ihr Gewerbe) als Ehepartner eintragen?
Das ist in den meisten Fällen die übliche Methode.
Bisher hat Frau A die Anlage GSE ausgefüllt und gleichzeitig
eine gleichlautende tabellarische
Einnahmem-Überschuß-Auflistung beigefügt.
Seit Steuerjahr 2005 muss das Ergebnis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eigentlich in ein spezielles Formular (Anlage EÜR) des Finanzamts eingetragen werden.
Wenn die Betriebseinnahmen (Umsatz) unter der Grenze von 17.500 € liegen, wird es nicht beanstandet, wenn zur Anlage GSE nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Liste) gelegt wird.
Die offizielle ‚Anlage EÜR‘ ist dann nicht unbedingt nötig.