Wie Steuererklärung für 2007 erstellen?

Hallo Experten.

Herr und Frau A haben Mitte 2007 geheiratet.

Frau A (Steuerkl. 5) ist arbeitslos, hat aber ein Kleingewerbe (rund 200,- EUR Überschuß in 2007).
Herr A (Steuerkl. 3) ist Angestellter und der Hauptverdiener der Familie. Sie wollen sich auch für 2007 schon zusammen veranlagen lassen.

Hätte Frau A kein Gewerbe, hätte Herr A sie natürlich als Ehepartner mit auf seiner Steuererklärung mit eingetragen.

Nun, mit dem Gewerbe der Frau aber, ist sich Familie A nicht sicher, wie die Steuererklärung(en) auszusehen hat/haben.

Hat jemand Tips?

Vielen Grüße
Christian

Wenn sie nichts anderes als Gütergemeinschaft vereinbart haben,
gehören sie auch schon für das ganze Jahr der Heirat in eine Steuererklärung.

Der Überschuß aus einem Kleingewerbe gehört in Anlage GSE (meist nur eine Zahl).

Keine Angst, daraus kann nicht viel Steuer entstehen.
Es ist eher wahrscheinlich, dass die steuerlichen Vorteile aus der Eheschließung überwiegen.

Viele Grüße
JoKu

Hallo,

Wenn sie nichts anderes als Gütergemeinschaft vereinbart
haben,

Du meinst wahrscheinlich den gesetzlichen Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“

Der Überschuß aus einem Kleingewerbe gehört in Anlage GSE
(meist nur eine Zahl).

Muss nicht bei Kleingewerbe eine formgebundene Einnahme-Überschuss-Rechnung eingereicht werden??

Gruß
HaWeThie

Danke euch beiden erstmal. Weiterführend:
@joku:
Sollte Herr A also dann die Steuererklärung ausstellen und Frau A (und ihr Gewerbe) als Ehepartner eintragen?
Oder umgekehrt, also Frau A mit ihrem Gewerbe füllt die Steuererklärung aus und trägt Herrn A als Ehepartner mit ein?

@hawethie:
Bisher hat Frau A die Anlage GSE ausgefüllt und gleichzeitig eine gleichlautende tabellarische Einnahmem-Überschuß-Auflistung beigefügt.

Gruß
Christian

Sollte Herr A also dann die Steuererklärung ausstellen und
Frau A (und ihr Gewerbe) als Ehepartner eintragen?

Das ist in den meisten Fällen die übliche Methode.

Bisher hat Frau A die Anlage GSE ausgefüllt und gleichzeitig
eine gleichlautende tabellarische
Einnahmem-Überschuß-Auflistung beigefügt.

Seit Steuerjahr 2005 muss das Ergebnis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eigentlich in ein spezielles Formular (Anlage EÜR) des Finanzamts eingetragen werden.
Wenn die Betriebseinnahmen (Umsatz) unter der Grenze von 17.500 € liegen, wird es nicht beanstandet, wenn zur Anlage GSE nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Liste) gelegt wird.
Die offizielle ‚Anlage EÜR‘ ist dann nicht unbedingt nötig.

Gruß
JoKu

Danke noch einmal.

Damit ist Famile A gut geholfen!

Gruß
Christian