Hallo,
ein Arbeitnehmer (ledig, keine Kinder) möchte neben seinem bisherigen Job (24 Wochenstunden, 900€ mtl.brutto) einen Zweitjob (18 Wochenstunden, ca. 640€ mtl. brutto) ausüben. Das erste Arbeitsverhältnis läuft auf Steuerklasse 1, braucht der Arbeitnehmer für den Zweitjob eine zweite Lohnsteuerkarte, und welche Steuerklasse wird ggf. bei dieser angesetzt? Oder werden beide Jobs zusammen versteuert?
Viele Grüße
Henry