gibt es bei den FA momentan noch keinen „startschuss“ für die veranlagung der offenen fälle, bei denen im hinblick auf den wegfall der 2-jahresfrist rechtzeitig einspruch und ruhen des verfahrens begehrt wurde bzw. wiedereinsetzung beantragt wurde ?
Die Finanzämter sind momentan zugeschüttet mit Steuererklärungen.
Zum einen aufgrund der Abgabefrist für Steuerberater bis zum 31.12., da müssen die Restbestände noch abgearbeitet werden, zum anderen bereits mit einer Flut von Steuererklärungen für 2007.
Die Finanzämter sind momentan zugeschüttet mit
Steuererklärungen.
moin,
mir ging es grundsätzlich um die änderung aufgrund des JStG 2008 i.v. mit den „altfällen“ wo einspruch gelaufen ist.
in hessen gibt es offensichtlich ein internes papier, dass diese fälle noch nicht zu ändern sind, da die anlaufhemmung wohl irgendwie geprüft wird gerade…
in diversen seminarunterlagen ist das gegensätzlich erklärt…