Anlage FW-nachträglich Anschaffung geltend machen?

Hallo liebe Forenmitglieder,

2003 wurde eine Eigentumswohnung gekauft (Teil-Finanzierung) ( gebaut 1967 - Teilsaniert 1997) und mußte selbst noch modernisiert werden. Also stünden die Anschaffungs,- und Modernisierungskosten zu buche. Eigenheimzulage wurde beantragt und seitdem gewährt. Zählt die Grunderwerbssteuer auch zu den Anschaffungskosten?

Kann in Anlage FW nachträglich noch irgend ein Aufwand in oben beschriebener Form geltend gemacht werden? Und falls ja - wo? Leider ist das Formular sehr undurchsichtig.

Wäre echt toll wenn jemand diese Frage beantworten könnte!

Dankeschön
Schnurre

Hi,

ja, Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten.

Wenn ich mich recht erinnere, wurden die Anschaffungskosten auf einem Beiblatt berechnet und als Summe in das Formular eingetragen.

Wenn tatsächlich die Grunderwerbsteuer eine höhere Festsetzung rechtfertigt, reicht da auch ein formloses Schreiben. Das Korrekturrecht ist noch zu prüfen, aber das macht sicher das Finanzamt (=ob die Änderung überhaupt noch zulässig ist).

Schöne Grüße
C.