wenn man ein Gewerbe neu anmeldet, erhält man von den Freunden von Finanzamt eine Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in welchem, oh Wunder, nach den voraussichtlichen Einkünften gefragt wird. Wenn man nun, neben diesem Gewerbe, noch einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgeht, muss man dann das Einkommen aus dieser nichtselbständigen Arbeit auf diesem Bogen ebenfalls angeben oder bezieht sich der Fragebogen ausschliesslich auf das Gewerbe?
man kann es auch lassen… sowas nennt sich dann
steuerverkürzung…
Warum soll das Steuerverkürzung sein? Das eine ist die Steuer für das Gewerbe, das andere die für die unselbständige Arbeit. Für letztere wird ja sowieso eine separate Steurerklärung gemacht.
weil durch unrichtige bzw. unvollständige angaben u.u. eine steuerverkürzung entsteht
es ist doch wohl klar, dass sich die angabe von einem geschätzten gewinn bei dem gewerbe von, sagen wir mal, 10.000 € anders auswirkt, wenn ich eben angaben zu anderen einkünften mache bzw. nicht mache…
gruß inder
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