Hallo,
wie kann man die Anzahl der Arbeitstage im Veranlagungszeitraum dem Finanzamt nachweisen, wenn der Arbeitgeber darüber keine Bescheinigung ausstellt?
Gruß
the Captain
Hallo,
wie kann man die Anzahl der Arbeitstage im Veranlagungszeitraum dem Finanzamt nachweisen, wenn der Arbeitgeber darüber keine Bescheinigung ausstellt?
Gruß
the Captain
Hi,
als Mittelwert werden 230 Tage pauschal anerkannt.
Schöne Grüße
C.
Hallo,
die Pauschalen für 5-Tage Woche=230 Tage und 6-Tage-Woche=280 Tage kenn ich.
Aber wie weist man dies gegenüber dem Finanzamt nach, wenn das Finanzamt diese Pauschalen nicht akzeptiert?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hier liegt offenbar keine Vollzeitstelle vor. Das Finanzamt glaubt wohl nicht, dass an jedem Tag die Arbeitsstätte aufgesucht wurde. Da kenne ich einen Fall aus der Praxis. Eine Dame gab auch an, dass Sie an 240 Tagen als Krankenschwester zu einem Krankenhaus gefahren ist, das 60 km von der Wohnung entfernt lag. Die Dame erziele mit Ihrer 30% Stelle aber nur 11.000 € Bruttoarbeitslohn. Das Finanzamt hat hier zu Recht weiterermittelt. Das Ergebnis war, dass die Dame nur pro Woche 2-3 Tage im Wechsel gearbeitet hat. Die Folgen waren ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung in einem minderschweren Fall.
Ein Nachweis wäre bspw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wie oft in der Woche die Arbeit aufgesucht wird. Warum sich der Arbeitgeber hier weigert, das ist die große Frage.