400€-Job 'auf Steuerkarte' und Anlage N

Hallo zusammen,

wenn bei einem 400€-Job der Arbeitgeber die Steuer pauschal gezahlt hat, kommt das nicht in Anlage N.

Aber was ist, wenn „auf Lohnsteuerkarte“ gearbeitet wurde und der Arbeitnehmer die Steuern gezahlt hat?
Dann kommt das Ganze ja wohl in die Anlage N.
Bekommt man dann auch (wenn sonst nicht zu viel verdient wurde (unter Grundfreibetrag)) die Steuern zurück?

Kann man einen Arbeitgeber bewegen, das Verfahren zu wechseln?
Oder macht das wenig Sinn?

Gruß JoKu

Wenn man unter dem Grundfreibetrag (Einzelperson 7.664 €) liegt, dann bekommt man auch die einbehaltenen Steuern zurück.

Das Modell Minijob loht sich daher besonders, wenn ein Ehegatte schon voll im Erwerbsleben steht und der andere nur „zuverdienen“ möchte.

Durch den Progressionsanstieg des Steuersatzes zahlt man hier schnell eine Menge Steuern.