Hallo
Ich habe eine Frage, stellen wir uns vor ein Unternehmer (kleinunternehmer nach § 19 UStG) hat Umsätze wie folgt
2005 weniger als 17.500 € = Kleinunternehmer
2006 40.000 € Umsatz = Kleinunternehmer
2007 27.000 € Umsatz = Regelbesteuerung wirkt
In 2006 werden Umsätze getätigt, deren spätere Endrechnungen in 2007 erst realisiert werden. Sind diese Umsätze dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Oder gilt hier Umsätze mit 0,–€ Umsatzsteuer, da Wechsel der Besteuerungsform?
Vielen Dank