Hallo liebe Wissende,
ich hoffe, ich bin hier mit meiner Frage richtig.
Mal angenommen folgenden rein hypothetischen Fall:
Ehepaar mit einem Kind, Hauskauf im Oktober 2000. Beantragung
Eigenheimzulage (damals 4000 DM, heute 2045 Euro) und erste Auszahlung
im März 2001. Diese erste Auszahlung war aber eine doppelte (über 8000 DM), da die Eigenheimzulage, wegen bereits abgeschlossenen Kaufs in 2000, bereits für 2000 gewährt wurde, d.h in 2001 für 2000 und 2001
ausgezahlt wurde.
Danach 2002 - 2007 Auszahlung jeweils im März über die besagten 2045 Euro.
Nach Meinung der Häuslebauer wäre die Auszahlung im Jahr 2007 die letzte (da insgesamt 8.) gewesen.
Nun der Anlass der Frage: mal angenommen, zum großen Erstaunen
des Hausbesitzers hätte im März 2008 erneut eine Auszahlung über 2045 Euro stattgefunden.
Was hätte der Hausbesitzer hier theoretisch zu tun ? Stille Freude und spontaner Urlaub ?
Hätte er, theoretisch natürlich, etwas zu befürchten ?
Hätte er Pflichten ?
Vielen lieben Dank im voraus,
Michael
Es bestehen hier keine Pflichten, es sei denn, der Anspruchsberechtigte hat durch falsche Angaben etc. sich etwas erschlichen.
Solch ein Fall kann im Grunde nicht vorkommen. Wenn ab 2000 die EHZ bezogen wird, dann müsste schon ein Programmierfehler vorliegen, wenn in 2008 für das gleiche Objekt im 9. Jahr die EHZ gezahlt würde.
Natürlich hätte man keinen Anspruch auf das Geld und muss es zurückzahlen, wenn es dem FA auffällt.
Hallo,
mir ist es in diesem Jahr ähnlich ergangen. Ich habe für 2008 die EHZ in Höhe von 1250 Euro erhalten, obwohl mir diese nicht mehr zusteht.
Ich habe bereits Ende letzten Jahres dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich ab 2008 keinen Anspruch mehr auf die Zulage habe. Ein entsprechender Bescheid ist mir dann auch zugegangen. Die EHZ wurde damit auf 0,- Euro festgesetzt. Nun habe ich aber das Finanzamt gewechselt, da ich umgezogen bin.
Am 14.03. hat mir nun das neue zuständige Finanzamt die EHZ überwiesen. Ich gehe davon aus, dass bereits ein Infoaustausch zwischen den beiden Ämtern stattgefunden hat, denn woher sollte das neue FA wissen, dass ich EHZ einst beantragt hatte.
Ich schätze mal, es wird dem FA bald auffallen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das Geld behalten könnte. Und bevor ich das Geld in ein paar Jahren zurücküberweisen darf (ggf. werden ja sogar die nächsten Jahre auch EHZ zu Unrecht überwiesen)… dann steht man plötzlich vor einem Rückzahlungsbescheid in Höhe von paar Tausend Euro.
Oder wie seht Ihr das?