Hallo liebende Wissende,
bitte nicht wundern, dies ist erneut innerhalb kurzer Zeit eine Anfrage von mir, hat aber mit der anderen rein gar nichts zu tun, das ist einfach ein großer Zufall, daß mich gerade zwei hypothetische Fragen gleichzeitig beschäftigen.
Angenommen folgender hypothetischer Fall:
Angestellter in Hessen hätte die Möglichkeit, an einem Dienstwagenmodell, das von seinem Arbeitgeber angeboten wird, teilzunehmen.
Große Freude des Arbeitnehmers, da Privatwagen kurz vorm Auseinanderfallen steht.
Es würde sich um ein Leasingmodell handeln (Gehaltsumwandlung).
Der Arbeitnehmer bezöge schon immer ein Jobticket, das er auch immer nutzen würde; er wäre in allen Jahren der Beschäftigung beim jetzigen Arbeitgeber noch nie anders als mit öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen (da Arbeit mitten in Großstadt ohne Parkmöglichkeit).
Auch künftig hätte er dies niemals vor (im Gegenteil, der Wagen würde ausschließlich von der Ehefrau dazu benutzt, den Sohn des Arbeitnehmers in die etwas weiter entfernte Schule zu bringen).
Nun würde sich der Arbeitnehmer über steuerliche Implikationen informieren und hätte erfahren, daß grundsätzlich zweierlei von ihm im Rahmen geldwerten Vorteils versteuert werden müßte:
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wg. Privatnutzung: 1% des Listenpreises
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für Fahrten Wohnung Arbeitsplatz: 0,03% des Listenpreises
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wäre dem Arbeitnehmer klar.
Nur 2. wäre wirklich und nachweislich definitv niemals der Fall.
Nun die Frage zum hypothetischen Fall:
was müsste der Arbeitnehmer tun, um 2. zu entgehen; d.h. wie wären die Steuerbehörden zu überzeugen ?
Er hätte im Internet etwas gefunden, was daruf hindeutet, daß
er zum einen ein Fahrtenbuch führen müßte, zum anderen der Arbeitgeber
ein Nutzungsverbot bzgl. Fahrten zwischen Wohnort und Arbeit aussprechen müsste/könnte. Wäre das korrekt ? Gibt es dazu Alternativen ?
Vielen lieben Dank im voraus, vor allem für die Geduld beim Lesen,
viele Grüße
Michael