Kinderfreibetrag - selbständig, unverheiratet

Bin gerade mit der Steuererklärung am verzweifeln.
Wie geht das mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag beim unverheirateten, selbständigen Vater mit geteiltem Sorgerecht? Das Kindergeld wird komplett an die Mutter überwiesen. Alle wohnen in einem Haushalt, als „eheähnliche Gemeinschaft“. Kann man da steuerlich irgendwas machen?

Hallo übrigens!

Des kommt ganz darauf an!

  1. Hat die Mutter Einnahmen bei der Sich der Kinderfreibetrag auswirkt.
  2. Kommt der Vater seinen Unterhaltspflichten nach?

Wenn der Kinderfreibetrag bei der Mutter keine steuerlichen Auswirkungen hat, kann dieser an den Vater abgetreten werden. Sollte dies ohne ausreichenden Grund verweigert werden, setzt sich die Mutter zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen aus.

Wenn der Barunterhaltspflichtige seinen Unterhaltsverpflichtungen ausreichend nachkommt, wird ihm das hälftige Kindergeld auf seine Unterhaltsleistung angerechnet.

Gruss akkon

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Wenn der Kinderfreibetrag bei der Mutter keine steuerlichen
Auswirkungen hat, kann dieser an den Vater abgetreten werden.
Sollte dies ohne ausreichenden Grund verweigert werden, setzt
sich die Mutter zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen aus.

Hört sich an als schreibt ein Jurist…

  1. keine Ahnung vom Steuerrecht aber
  2. mit Schadenersatz anfangen…

Lustig…

Jaja, bevor man beim Schadenersatz anfängt sollte man erst mal schreiben, dass der Kinderfreibetrag nicht mehr übertragen werden kann und zwar schon seit einigen Jahren nicht mehr. Dabei ist auch völlig unbeachtlich, wo und wie sich der Kinderfreibetrag auswirkt. Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig, kann der Kinderfreibetrag auch nicht auf den anderen Elternteil -auf Wunsch- übertragen werden.

Da hier ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, kommt der Vater natürlich auch seiner Unterhaltspflicht nach. Jeder Elternteil erhält den hälftigen Kinderfreibetrag und zwar mit 0,5 auf der Lohnsteuerkarte oder analog dazu die Anlage Kind bei der Einkommensteuererklärung. Dort wird bei Anspruch bei jedem Elternteil der hälftige Anspruch eingetragen, egal wer das Kindergeld tatsächlich erhält.

Demnächst rate ich dem Fragenden, stellen Sie Ihre Frage bei Steuernetz.de oder Recht.de im Forum. Dort antworten auch richtige Experten und keine Halbwisser.