Braucht man ein Gewerbe, als Online-Auktions-Be..?

Hallo liebes Forum.

Nehmen wir mal an, jemand bietet im Internet eine Online-Auktionsplattform an.

Auf dieser Online-Auktionsplattform können sich wie gewohnt Mitglieder registrieren lassen und ihre sachen versteigern, oder Sachen ersteigern.

Es ist klar … unter den Mitgliedern fliesst natürlich Geld und der Käufer muss Zahlen.

Nun zu der Hauptfrage:

Nehmen wir mal an, der Betreiber bzw. Anbieter dieser Online-Auktionsplattform bietet den Registrierten Mitgliedern einfach nur diese Plattform und nimmt dafür keinen Cent.
Also sprich: Die Einstellgebühr, Verkaufsprovision etc. fällt alles weg.
Muss der Betreiber für so eine Plattform trotzdem ein Gewerbe melden?

Würde mich auf eine Antwort sehr freuen.

Gruß

TanCok

Servus,

der Sachverhalt ist mit „keinen Cent nehmen“ vermutlich unvollständig beschrieben. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder der Betreiber macht das tatsächlich aus Spaß an der Sache, technischem Interesse oder Nächstenliebe. Er hat eine reiche Gattin und zahlt den Aufwand für den Betrieb aus eigener Tasche. Dann ist das Liebhaberei und kein Gewerbebetrieb.

Oder er nutzt die Plattform für irgendeine andere Art von Einnahmen (gewerbliche Händler, Werbung, wasauchimmer): Dann unterhält er einen Gewerbebetrieb und sollte diesen anmelden.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

zunächst einmal danke für Deine Antwort.
Nehmen wir man an, dass er auch garkeine Werbung schaltet und wirklich garnichts für die ganze Sache nimmt. Also er nimmt nicht einmal durch Werbung etwas ein.

  1. Frage) Also müsste er dann ein Gewerbe anmelden?

Und nehmen wir mal an, der Betreiber hat geschäfliche Hintergedanken und möchte ersteinmal schauen, ob die Auktions-Plattform anläuft oder nicht. Irgendwann macht er die Plattform kostenpflichtig.
2. Frage) Abwann muss er dann ein Gewerbe anmelden?

Wie würde es bei dem Betreiber aussehen, wenn er Werbung schalten würde und dort Geld einnehmen würde.
3. Frage) Müsste er da ein Gewerbe anmelden?
Nehmen wir mal an, dass es nur Peanuts sind … also maximal 100-200 Euro im Monat.

  1. Frage) Gibt es da eine Grenze, wo man sagt, bis so und soviel Euro muss man nicht unbedingt ein GEwerbe anmelden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

alldieweil die Gewerbeordnung keine Definition hergibt, kann man sich hier ersatzweise auf § 15 Abs IV EStG beziehen. Die Kriterien für einen Gewerbebetrieb sind

  • selbständige Betätigung
  • nachhaltige Betätigung
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Es geht im vorliegenden Fall um das dritte Kriterium: Gewinnerzielungsabsicht.

Wenn diese nicht vorliegt, ist das Vorhaben insgesamt kein Gewerbebetrieb, sondern Liebhaberei. Andererseits reicht die Absicht völlig aus - tatsächliche Gewinne können lange auf sich warten lassen oder auch gar nicht eintreten.

Wenn nach einem Probelauf zunächst ohne Gewinnerzielungsabsicht irgendwann ein gewerblicher Betrieb folgt, müsste im Zweifelsfall gezeigt werden können, dass der Probelauf in keinem Zusammenhang mit dem späteren Gewerbebetrieb steht, sondern zunächst ohne die Absicht stattgefunden hat, später mal „was draus zu machen“, wenn es geht.

Wenn aus dem unmittelbaren Betrieb Einnahmen erzielt werden, die nicht den Aufwand decken sollen und können, ist das auch noch Liebhaberei, aber es muss gezeigt werden können (Aufzeichnungen).

Wenn aus der Schaltung von Werbung Einnahmen erzielt werden, wird dies von der Verwaltung als ein vom ganzen Rest (Auktionsplattform) unabhängiger Betrieb betrachtet, der immer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, auch wenn der Gewinn aus Werbeschaltung den Aufwand für den Rest nicht deckt.

Eine in Einnahmen oder Gewinn definierte Untergrenze für den Gewerbebetrieb gibt es nicht, aber bei kleinen Erträgen allerlei Erleichterungen (USt-Erhebung, Kammerbeiträge).

Schöne Grüße

MM