Absetzbarkeit neue Heizung

Hi,
angenommen, jemand hätte im letzten Jahr in seinem Wohnhaus eine neue Heizung einbauen müssen - alte Ölheizung kaputt, direkt Umstieg auf Gas. Dann wären Kosten angefallen für die neue Heizung (Material + Arbeitsstunden) und die Entsorgung des Öltanks (Arbeitsstunden).
Weiterhin angenommen, das Haus würde demjenigen gehören, zu 2/3 selbst bewohnt, der Rest vermietet. Was könnte derjenige dann wie steuerlich absetzen?

Viele Grüße,
Julia

Hallo,
der Eigentümer des Hauses vermietet, also gibt er diese Meireinnahmen auch steuerlich an und setzt seine Kosten dazu ab - und wenn 1/3 privat, dann werden nur 2/3 abgesetzt! Logisch?

Gruß E.

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2/3 der Gesamtkosten (alles auf der Rechnung) als Werbungskosten bei Vermietung

und

1/3 als Bemessungsgrundlage für haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG (Rückseite Hauptvordruck unten)

Beispiel: Gesamtrechnung mit Umsatzsteuer 3.000 €, davon 1.000 € Arbeitslohn (muss auf Re. ausgewiesen sein) und 2.000 € Material.

2/3 von 3.000 € = 2.000 € sind Werbungskosten bei Vermietung, da genau dieser Anteil vermietet wird, hierbei zählen alle Aufwendungen.

Bei den Handwerkerleistungen, die nach § 35a EStG begünstigt sind, ist jedoch nur der Arbeitslohn (kein Material) absetzbar und zwar als direkte Steuerermäßigung. Das bedeutet, dass hier nur noch 1/3 des Arbeitslohns (333 €) für den privaten Anteil des Hauses angerechnet werden kann. Hiervon werden 20% von der Einkommmensteuer abgezogen.

Hi Oerdiz,
danke für deine ausführliche Antwort!
wenn ich Eugenies Posting richtig interpretiere, müßte es umgekehrt sein, oder?
Wenn 2/3 selbst bewohnt werden und 1/3 vermietet ist, dann

1/3 der Gesamtkosten (alles auf der Rechnung) als Werbungskosten bei Vermietung und
2/3 als Bemessungsgrundlage für haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG (Rückseite Hauptvordruck unten)

Viele Grüße,
Julia

Genau, ich habe leider überlesen, dass 2/3 selbst genutzt werden und nicht 1/3.

Pardon.

Gruß
Oerdiz